Halbzeit der Bewerbungsfrist Jugendschöffen und Schöffen für die Amtszeit 2019 – 2023

Zur Halbzeit der Bewerbungsfrist möchte die Kreisstadt Euskirchen noch einmal auf die Jugendschöffen- bzw. Schöffenwahl hinweisen. Bis zum 29.03.2018 bzw. 15.04.2018 werden noch Bewerbungen entgegengenommen.

Vorzuschlagen sind aus Euskirchen für die Jugendschöffenwahl 20 männliche und 20 weibliche Personen. Insbesondere sind hier weitere Bewerbungen von Bürgerinnen gewünscht. Das Bewerbungsformular für die Jugendschöffenwahl ist bis zum 29.03.2018 bei der Kreisstadt Euskirchen, Fachbereich Schulen, Generationen und Soziales, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, Frau Barth, Zimmer 125, Tel.: 02251/14398, E-Mail: mbarth(at)euskirchen.de einzureichen.

Die Bewerbung für die Schöffenwahl ist bis zum 15.04.2018 an die Kreisstadt Euskirchen, Fachbereich Recht und Ordnung, Frau Hutter, Baumstraße 2, 53879 Euskirchen, Zimmer 5, Tel.: 02251/14227, E-Mail: ihutter(at)euskirchen.de zu richten.

Weitere Informationen sind auf der städtischen Homepage www.euskirchen.de/leben-in-euskirchen/schoeffenwahl-2018/ und unter den genannten Kontaktdaten erhältlich.