Halbzeit der Bewerbungsfrist für Jugendschöffen und Schöffen

Zur Halbzeit der Bewerbungsfrist möchte die Stadt Euskirchen nochmal auf die Jugendschöffen- bzw. Schöffenwahl hinweisen. Bis zum 31.03.2023 werden noch Bewerbungen entgegengenommen. Vorzuschlagen sind aus Euskirchen für die Jugendschöffenwahl 20 männliche und 20 weibliche Personen sowie insgesamt 27 Personen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen. Interessentinnen und Interessenten für das Jugendschöffenamt bewerben sich bei der Stadtverwaltung Euskirchen, Fachbereich 6, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, (Tel.: 02251 – 14 200). Interessentinnen und Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bei der Stadtverwaltung Euskirchen, Fachbereich 4, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, (Tel.: 02251 – 14 267).

Die entsprechenden Bewerbungsformulare können von der Internetseite der Stadtverwaltung Euskirchen unter https://www.euskirchen.de/leben-in-euskirchen/schoeffen/schoeffenwahl-2023 heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl werden außerdem unter www.schoeffenwahl.de und www.justiz.nrw zur Verfügung gestellt.