Schöffenwahl 2023
Das Bewerbungsverfahren der Schöffenwahl für die Wahlperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 ist abgeschlossen. Der Rat der Stadt Euskirchen bzw. der Jugendhilfeausschuss entscheidet, wer in die Vorschlagslisten für die Neuwahl der Schöffen aufgenommen wird. In die Schöffenvorschlagsliste wird aufgenommen, wer mindestens zwei Drittel der Stimmen der Ratsmitglieder bzw. der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erhalten hat. Die vom Rat bzw. Jugendhilfeausschuss beschlossene Vorschlagsliste wird anschließend eine Woche lang zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Der genaue Zeitpunkt und der Ort der Auslegung werden öffentlich bekannt gemacht. Jeder hat dann die Möglichkeit, innerhalb einer weiteren Woche Einspruch zu erheben. Anschließend wird die Liste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Der Schöffenwahlausschuss wählt dort aus den Vorschlagslisten der Städte und Gemeinden die für die Amts- und Landgerichte notwendige Anzahl der Schöffen aus. Die gewählten Schöffen werden im Herbst durch das zuständige Gericht benachrichtigt.