Förderung von (E-)Lastenrädern und Fahrradanhängern geht in die 2. Runde!

Das im letzten Jahr ausgerufene städtische Förderprogramm für (E-)Lastenräder und Fahrradanhänger (FöLaFa) wird im Jahr 2024 fortgesetzt. In diesem Jahr stehen insgesamt 25.000 € zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 25 Prozent des Anschaffungspreises bei einer Höchstgrenze von maximal 1.100 € je E-Lastenrad, maximal 600 € für ein Lastenrad und maximal 250 € je Fahrradanhänger

Mit dem städtischen Förderprogramm soll gezielt Privatpersonen, wie Familien, eine finanzielle Unterstützung für eine umweltfreundlichere und emissionsarme Mobilität im Alltag angeboten werden. Hierzu zählen z. B. die Erledigung von Einkäufen oder der Transport von Kindern. 

Neu in diesem Jahr ist die Option einer Antragstellung vor Kauf des Fördergegenstandes im Rahmen eines vorläufigen Förderbescheids.

Unter dem Motto „Ich entlaste meine Stadt“ ist das Förderprogramm rückwirkend gültig ab dem 01.01.2024 und wirksam bis zum 31.12.2024.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Fragen können an lastenrad(at)euskirchen.de gerichtet werden.