Förderrichtlinie Lastenräder und Fahrradanhänger „FöLaFa“
Die Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern dient im Sinne des städtischen Mobilitätskonzeptes sowie des Radverkehrskonzeptes der Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität. Mit dem Förderprogramm FöLaFa „Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern“ steht Euskirchener Bürger/innen damit eine finanzielle Unterstützung für die private Nutzung von Lastenrädern und Fahrradanhängern zur Verfügung.
Lastenräder und Lastenanhänger können im privaten Gebrauch beispielsweise für den Transport von Einkäufen oder für den Weg zur Kita genutzt werden. Ebenfalls bieten einige Firmen auch Lastenräder mit Aufbauten für Rollstühle oder Sitze für behinderte Personen an. Lastenräder und Fahrradanhänger leisten damit einen Beitrag hin zu einer emissionsarmen und nachhaltigen Stadt.
Für das Jahr 2024 liegen im Fördertopf 25.000 Euro bereit. Die Förderquote beträgt 25 Prozent des Anschaffungspreises bei einer Höchstgrenze von maximal 1.100 Euro je E-Lastenrad, maximal 600 Euro für ein Lastenrad und maximal 250 Euro je Fahrradanhänger.
NEU: Ab diesem Jahr ist eine Antragstellung vor Kauf möglich. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein vorläufiger Bescheid ausgestellt.
- Online-Antrag über das Service-Portal der Stadt Euskirchen (Eine vorherige Registrierung über BundID zur Erstellung eines Kontos ist erforderlich)
- Förderrichtlinie „Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern in der Kreisstadt Euskirchen“
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hinweis: Die Förderung von gewerblichen Lastenrädern ist im Rahmen des Förderprogramms „Emissionsarme Mobilität“ über PROGRES.NRW möglich.
Wie läuft die Antragstellung?
Anträge können ab dem 01.07.2024 online über das Serviceportal der Kreisstadt Euskirchen gestellt werden.
Schritt 1: Registrierung und Kontoerstellung bei BundID
Antragstellenden müssen sich einmalig über BundID mit Benutzernamen und Passwort registrieren. Bei diesem Registrierungsprozess ist eine Online-Ausweisfunktion notwendig (eID - hohes Vertrauensniveau). Anschließend kann die Antragstellung über das Serviceportal der Kreisstadt Euskirchen erfolgen.
2. Schritt: Ausfüllen des Förderantrages
Über das Serviceportal der Kreisstadt Euskirchen ist unter der Rubrik “KfZ, Straße und Verkehr” der Onlineantrag zu finden. Dem digitalen Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
- Bei Antragstellung nach Kauf:
- Kaufvertrag des Lastenrads bzw. des Fahrradanhängers in Kopie und
- Zahlungsbeleg zum Kauf des Lastenrads bzw. Fahrradanhängers in Kopie.
- Kurzbeschreibung zur Nutzung des (E-)Lastenrades/Fahrradanhängers
- Bei Antragstellung vor Kauf:
- Kostenvoranschlag durch den Fachhändler oder Screenshot des Onlinehändlers inkl. Modell, Hersteller, Preis, Datenblatt
- Kurzbeschreibung zur künftigen Nutzung des (E-)Lastenrades/Fahrradanhängers
3. Schritt:
Die Verwaltung prüft den eingegangenen Antrag. Im Falle einer positiven Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Sollten dem Antrag Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.
Im Falle der Antragstellung vor Kauf des Fördergegenstandes erhalten Sie nach positiver Prüfung einen vorläufigen Bewilligungsbescheid. Mit Erhalt des vorläufigen Bewilligungsbescheides haben Sie 12 Wochen Zeit um den Kauf des Fördergegenstandes zu tätigen und die Kaufnachweise einzureichen.
Im Falle von Lieferverzögerungen melden Sie diese bitte der Verwaltung.
Der Antragszeitraum endet am 31.12.2024. Die Antragstellung wird geschlossen, sobald das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
Sollten weitere Rückfragen bestehen, richten Sie diese bitte an: lastenrad(at)euskirchen.de
Allgemeine Tipps und Informationen für Lastenräder und Transport:
Das Internetportal des VCD stellt verschiedene Lastenräder je nach Transportzweck und Nutzergruppen vor. Außerdem gibt es Hinweise, welche beim Kauf und Gebrauch von Lastenrädern zu beachten sind. https://www.vcd.org/artikel/fahren-transportieren/
Der ADFC stellt eine Übersicht über die verschiedenen Lastenrad-Typen auf seinem Internetportal bereit. Außerdem gibt es allgemeine Informationen zur Kaufvorbereitung und zum Kindertransport. https://www.adfc.de/artikel/lastenraeder
Die Landesverkehrswacht NRW stellt ebenfalls Informationen zum Thema Kindertransport, Versicherung, Fahrtipps und geltende Vorschriften auf seiner Internetseite bereit. Diese beziehen sich auf E-Lastenräder. Lastenrad - Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. (landesverkehrswacht-nrw.de)
Der ADAC stellt hilfreiche Tipps zur Nutzung, Typen und Herstellern von Fahrradanhängern auf seiner Internetseite bereit: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/kauf-ausruestung/fahrradanhaenger-kaufberatung/