ISEK Innenstadt

Seit 2019 befindet sich Euskirchen mit dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) „Euskirchen Innenstadt“ in der Umsetzung diverser Maßnahmen zur Attraktivierung und städtebaulichen Aufwertung der Innenstadt. Mittel für die Aufwertungs- und Umgestaltungsmaßnahmen fließen dabei zu 70% aus der Städtebauförderung NRW, einem Förderprogramm von Bund und Land für die Stärkung von Städten und Gemeinden.

Ziel ist es, die Innenstadt aufzuwerten und nachhaltig weiterzuentwickeln. Dabei wurden alle für die Entwicklung der Innenstadt relevanten Themen in den Blick genommen. Hierzu zählen u. a. städtebauliche und funktionale Aspekte wie Wohnen, Verkehr, Grün- und Freiraum, Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit sowie soziale und kulturelle Angebote. Ein weiteres Thema war der öffentliche und private Gebäudebestand, der für die Wohn- und Lebensqualität in der Innenstadt eine wichtige Bedeutung hat.

Einige der damals geplanten Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden oder befinden sich noch in Umsetzung. Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 brachte den Zeitplan des ISEK spürbar durcheinander, einige Maßnahmen mussten verschoben werden, um dringend notwendige Wiederaufbaumaßnahmen zu forcieren. Die Projekte von 2019 wurden 2024 in einen neuen Grundförderantrag überführt, so dass diese nun fortgeführt werden können.

Der Geltungsbereich bleibt größtenteils bestehen und erfährt nur im Bereich der City-Süd eine kleine Anpassung, die die Entwicklungen der jüngeren Zeit abbildet.

Verlauf:

  • Frühjahr 2019 - Konzeptphase unter Mitbeteiligung der Öffentlichkeit
  • September 2019 - Grundförderantrag zur Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm „Lebendige Zentren“ wurde gestellt
  • Frühjahr 2020 - Euskirchen wurde in das Programm „Lebendige Zentren“ aufgenommen
  • Juni 2021 - aufgrund der Flutkatastrophe verzögert sich die Umsetzung der ISEK Maßnahmen massiv
  • Sommer 2023 - Entscheidung für die Fortschreibung des ISEK
  • Mai 2024 - Bürgerforum und Onlinebeteiligung zur Maßnahmenfindung und Anpassung der Maßnahmen: zur Dokumentation der Bürgerbeteiligung
  • September 2024 - Einreichung des neuen Antrages zur Aufnahme in die Städtebauförderung für die ISEK-Fortschreibung

Ansprechpersonen:

Caroline Overbeck, Fachbereich 9 – Stadtentwicklung u. Bauordnung, Abteilung Planen
Tel.: 02251/14-265
E-Mail: coverbeck(at)euskirchen.de