Wichtige Mitteilung! Abkochgebot für das Trinkwasser

In allen Ortsteilen der Stadt Euskirchen muss das Wasser abgekocht werden.

Bitte befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:

• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.

• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

• Beachten Sie: Die von Kaffeemaschinen entwickelte Temperatur ist nicht ausreichend!

• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung (insbesondere Säuglingsnahrung) zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung, zum Duschen und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Es wird mit Hochdruck an der Behebung gearbeitet und halten Sie auf dem Laufenden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.facebook.com/eregio.energie

https://www.verbandswasserwerk.de/