Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Was sind die rechtlichen Grundlagen für eine Vorsorgevollmacht mit integrierter Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung? Sind diese Verfügungen in meinem Fall sinnvoll und notwendig? Welchen Inhalt hat ein solches Dokument? Worauf muss ich bei der Auswahl meines Betreuers besonders achten?
Welchen Sachverhalt regelt die Patientenverfügung? In welchem zeitlichen Rhythmus muss ich meine Patientenverfügung durch erneute Unterschrift bekräftigen, damit sie im „Ernstfall“ auch beachtet wird? Wie stelle ich sicher, dass meine Patientenverfügung auch künftig im Rechtsverkehr mit Angehörigen und Ärzten uneingeschränkt Geltung beanspruchen kann? Genügt meine Patientenverfügung noch den verschärften rechtlichen Anforderungen des Bundesgerichtshofs? Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer eventuellen Unwirksamkeit meiner Patientenverfügung?
All diese und weitere Fragen wird Herr Rechtsanwalt Werner Weber aus Bonn in seinem Vortrag beantworten. Darüber hinaus besteht im Nachgang zur Veranstaltung Gelegenheit zu einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Referenten.
Die Veranstaltung findet am 11.03.2025 um 15.00 Uhr im Ratssaal der Stadtverwaltung Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen statt. Der Eintritt ist frei.
Eine Anmeldung beim Seniorenbüro der Stadt Euskirchen per Email an senioren(at)euskirchen.de oder telefonisch 02251-14-222 ist unbedingt erforderlich.
