Video-Wettbewerb der Kreis-Wirtschaftsförderung

Du lebst im Kreis Euskirchen? Du liebst Deine Heimat die Eifel, bist kreativ und hast Spaß am Filmen? Dann bereite Deiner Heimat die große Bühne und setze sie mit einem selbstgedrehten Kurzvideo ins Scheinwerferlicht beim Videowettbewerb der Kreis-Wirtschaftsförderung!

Unter dem Motto „Heimat erleben in der Eifel!“ kannst Du der ganzen Welt zeigen wie schön Dein zu Hause ist und mit ihr Momente an Deinen Lieblingsorten teilen!

Sei Schauspieler und Regisseur in einem, wenn Du Dich und Deine Freunde, Deine Familie, den Verein oder die Dorfgemeinschaft bei Eurer individuellen Freizeitgestaltung in unserem schönen Kreis Euskirchen in Szene setzt. Euer Spaß und die Liebe zur Region sollen dabei die Hauptrolle spielen!

In der Zeit vom 01. Juli – 15. August 2018 kannst Du Deinen Kurzfilm mit einer maximalen Länge von 01:30 Minuten auf folgenden Wegen bei der Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen einreichen: Per E-Mail über einen Download-Link oder per Post auf einer CD-ROM, DVD oder einem USB-Stick.

Einen Oskar kannst Du bei uns zwar nicht gewinnen, doch die ersten drei Plätze werden mit folgenden Preisen ausgezeichnet:

    I.    Preis:      750 Euro
    II.   Preis:      500 Euro
    III.  Preis:      250 Euro

Darüber hinaus gibt es auch Sachpreise zu gewinnen (Bsp. Fahrtickets und Gutscheine für Freizeiteinrichtungen).

Die Gewinner werden Ende September 2018 bekanntgegeben. Die besten Videobeiträge werden bei der Bewerbung unserer Heimatregion eingesetzt.

Mehr über den Wettbewerb und die Teilnahmebedingungen erfährst Du unter www.wirtschaft-kreis-euskirchen.de. Wir freuen uns sehr auf viele kreative Beiträge!

Ansprechpartnerin:
Varvara Stegarescu
E-Mail: varvara.stegarescu@kreis-euskirchen.de
Tel.: 02251/15-1334


Teilnahmebedingungen für den Videowettbewerb der Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen

Allgemeine Hinweise:

Die Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen ist Veranstalterin des Wettbewerbs, lobt die Preise aus und benachrichtigt die Gewinner.

Ziel des Wettbewerbs ist es, authentische Werbematerialien für den Kreis Euskirchen in Form von Kurzvideos zu gewinnen und für Standortmarketingaktivitäten nutzbar zu machen.

Der Wettbewerb steht allen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Euskirchen offen. Teilnehmende  müssen mindestens 12 Jahre alt sein.

Eine Jury aus bekannten Persönlichkeiten des Kreises wird die besten Wettbewerbsbeiträge auswählen.

Die Gewinner-Beiträge werden im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung im Herbst 2018 vorgestellt.

Welche Kriterien müssen die Wettbewerbsbeiträge erfüllen?

•    Die Videos dürfen maximal 01:30 Minuten lang sein.
•    Zulässige Dateiformate: .avi, .wmv oder .mp4.
•    Bitte beachte, dass Soundeffekte und Musik nur dann verwendet werden können, wenn Du das Recht hast, sie zu nutzen und zu verbreiten.
•    Die Videos dürfen ausschließlich im Kreis Euskirchen aufgenommen werden.
•    Beiträge mit rechtswidrigen, unsittlichen, pornographischen, politischen, religiösen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden oder in anderer Weise anstößigen Inhalten sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wie können Beiträge eingereicht werden?

1. Schick uns eine E-Mail mit dem Download-Link zu Deinem Videobeitrag auf YouTube und dem ausgefüllten Teilnahmeformular an die E-Mail-Adresse: varvara.stegarescu@kreis-euskirchen.de. Das Formular findest Du hier.

2. Alternativ kannst Du das Teilnahmeformular und den Videobeitrag per Post auf einer CD-ROM, DVD oder einem USB-Stick einreichen (Adresse: Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen, Frauenberger Str. 152, 53879 Euskirchen).

Hinweis: Die Beiträge, die auf einer CD-ROM, DVD oder einem USB-Stick eingereicht werden, können nicht zurückgeschickt werden.

Einsendeschluss ist der 15. August 2018. Beiträge, die uns nach diesem Datum erreichen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Welche Datenschutz- und Urheberrechte gelten?

Teilnehmende versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Video verfügen, dass das Video frei von Rechten Dritter ist (dies gilt insbesondere für die verwendete Musik) sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls in dem eingereichten Videobeitrag Personen als Protagonisten auftreten, müssen die Betreffenden mit der Veröffentlichung einverstanden sein.

Verantwortlich für den Inhalt des Beitrags (Texte, Bildmaterial, Musik etc.) ist ausschließlich die Person, von der das Video übermittelt wurde. Die eingesandten Inhalte sind persönliche Äußerungen der Einsender und stellen nicht die Meinung der Stabsstelle dar.

Durch die Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt sich der/die Teilnehmende damit einverstanden, dass die für die Teilnahme benötigten personenbezogenen Daten lediglich im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs durch die Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung elektronisch gespeichert werden. Nach Beendigung des Wettbewerbs werden alle Daten gelöscht.

Die Namen der Teilnehmenden dürfen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Wettbewerb, der Veröffentlichung der Videos und der Preisverleihung benannt werden.

Die Organisatoren und die Jury behalten sich das Recht vor, Wettbewerbsbeiträge zu disqualifizieren, die ihrer Meinung nach gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder den Wettbewerb in Misskredit bringen könnten.

Die/Der Teilnehmende versichert, dass die eingesandten Inhalte frei von Viren, Würmern, Trojanern oder sonstigen Programmen sind, die die Funktionsfähigkeit der Webseiten der Kreisverwaltung Euskirchen oder die Webseiten anderer Nutzer gefährden oder beeinträchtigen können.

Die eingereichten Videos dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs ohne zeitliche Beschränkung von der Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen für die Außendarstellung des Kreises verwendet und bei öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden.
Mit der Einsendung eines Beitrags akzeptiert jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin die Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.