Urteil zur Ansiedelung eines Lebensmittel-Einzelhändlers

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 21. April 2023 entschieden, dass der Bebauungsplan für Kleinbüllesheim, der die Ansiedelung eines Lebensmittel-Einzelhändlers ermöglicht hätte, unwirksam ist.

Die Verwaltung bedauert die rechtliche Bewertung des Gerichtes, teilt diese aber nicht. Im Austausch mit dem betroffenen Anbieter soll nun über mögliche Schritte beraten werden.