Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen

Die Kreisstadt Euskirchen hat kürzlich einen neuen Online-Dienst zur Verfügung gestellt, welcher sich in erster Linie an Jugendliche richtet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ab sofort können Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) für verschiedene ärztliche Untersuchungen, die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beim Eintritt der Jugendlichen in das Berufsleben vorgeschrieben sind, online beantragt werden.

Voraussetzung für die Nutzung des Online-Dienstes ist eine Authentifizierung über eID (Lesbarer Chip im Personalausweis in Kombination mit einem NFC-fähigem Smartphone und der Ausweis2-App [im Android und iOS-App-Store]) bzw. der BundID (https://id.bund.de/de) der/des Jugendlichen. Durch diese Authentifizierung werden die persönlichen Daten in den Dienst übertragen. Die Anspruchsvoraussetzungen werden automatisiert geprüft und nach Abschluss die benötigten Unterlagen inklusive der UBS-ID bereitgestellt. Diese können gespeichert und/oder ausgedruckt werden. Der gesamte Antragsprozess erfolgt automatisiert und erfordert keine gesonderte Sachbearbeitung oder Freigabe durch die Behörde.

Mit den Unterlagen können die Jugendlichen eine Untersuchung in einer Arztpraxis nach Wahl vornehmen lassen. Die UBS-ID und ggf. die ausgedruckten Unterlagen werden in der Arztpraxis vorgelegt. Die Ärztin / der Arzt führt die Untersuchung durch und übergibt der/dem Jugendlichen die benötigte Bescheinigung für die Eltern/Sorgeberechtigten und den Betrieb.

Der Online-Dienst ist derzeit unmittelbar verfügbar über www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen

sowie über den Internetauftritt der Kreisstadt Euskirchen www.euskirchen.de/service/buergerbuero/untersuchungs-berechtigungsscheine.

Sobald das Serviceportal wieder in Betrieb ist, wird hierüber ein zusätzlicher Zugriff bereitgestellt.

Außerdem können UBS weiterhin mit persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro, Altes Rathaus, Baumstraße 2 beantragt werden.