Soforthilfe noch bis zum 31. August
Ein wichtiger Hinweis für alle von der Flutkatastrophe Betroffenen, die noch keine Soforthilfe des Landes NRW beantragt haben: Laut der Richtlinie des Landes können die Anträge sowohl für gewerbliche Betriebe als auch für Privatpersonen nur noch bis zum 31. August gestellt werden. Die Stadt Euskirchen darf später eingehende Anträge daher nicht mehr berücksichtigen. Den Antrag kann man unter www.land.nrw/de/soforthilfe runterladen und ausgefüllt im Rathaus, Kölner Straße 75, abgeben. Auch wer Hilfe beim Ausfüllen braucht, kann bis zu diesem Termin zur Verwaltung kommen.
Der angekündigte Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“, über den 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau der vom Hochwasser betroffenen Regionen bereitgestellt werden sollen, befindet sich aktuell noch in der Beratung auf Bundesebene, er soll am 10.09.2021 abschließend vom Bundesrat beschlossen werden. Sobald es hierzu weitere Informationen gibt, werden wir diese über unsere Kanäle weitergeben.