Regel zum Herausstellen von Sperrmüll

Nach der Abfallsatzung der Stadt Euskirchen darf Sperrmüll – wie auch alle anderen Müllarten - erst am Tag der Abholung ab 6 Uhr herausgestellt werden. Es wird jedoch geduldet, wenn der Sperrmüll schon am Abend zuvor an die Straße gestellt wird.

Insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeiertage weist die Stadt Euskirchen darauf hin, dass die Duldung auf den Abend vor der Abholung beschränkt ist. Vorher herausgestellter Sperrmüll stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Sperrmüll der Ostersamstag bzw. nach den Ostertagen abgeholt wird, darf nicht schon während der Feiertage auf die Straße oder den Gehweg gestellt werden.