Beteiligung zur Lärmaktionsplanung

In einem Turnus von 5 Jahren ist der städtische Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie zu überarbeiten, und wird derzeit in der 4. Runde fortgeschrieben. 

Der Lärmaktionsplan betrachtet den dauerhaften Lärm, der durch Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Untersucht werden hierzu alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsstärke von mehr als 8.200 Kfz/Tag.

Der Lärmaktionsplan enthält demnach Maßnahmenvorschläge für folgende Belastungsachsen:

  • B266 / B 56, Kommerner Straße (Wißkirchen und Euenheim), 

  • B 56, Kommerner Straße (Innenstadt), 

  • Frauenberger Straße, Ortseingang bis Rüdesheimer Ring, 

  • B 56, Rüdesheimer Ring – Jülicher – Ring – Keltenring, 

  • L 194, Kölner Straße, Tankstelle bis Vom-Stein-Straße Nord bis Haus Nr. 183

  • B 56, Bonner Straße – Kuchenheimer Str., Bahnübergang bis Carl-Koenen-Str., 

  • L 194, Rhederstraße,

  • L 194, Weingartenstraße, Ortsdurchfahrt Kreuzweingarten.

Gewerbelärm, Freizeitlärm und Nachbarschaftslärm sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.

Bis zum 16.08.2024 sind alle Bürgerinnen und Bürger erneut dazu eingeladen, sich hieran zu beteiligen.

Alle Hinweise und Vorschläge werden ausgewertet und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. 

Die Ergebnisse der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Bewertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sind in den Abwägungstabellen in den Anhängen I.1 und I.2 zum Lärmaktionsplan zusammengestellt.

Den Entwurf zum Lärmaktionsplan sowie weitere Informationen zur Beteiligung finden sich unter www.euskirchen.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/planungsrecht/aktuelle-buergerbeteiligungen/