Mülltonnen versperren Gehwege

In einigen Bereichen insbesondere in der Kernstadt ist verstärkt feststellbar, dass Mülltonnen oft dauerhaft im öffentlichen Bereich abgestellt werden. Sie verunstalten nicht nur erheblich das Stadtbild, sondern behindern häufig auch die Nutzung von Gehwegen und zum Teil auch Straßen. Außerdem stellen sie Brandlasten dar. Die Stadt Euskirchen weist daher darauf hin, dass Mülltonnen nur zum Zwecke der Entleerung auf der öffentlichen Fläche vor dem Grundstück abgestellt werden dürfen. Gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Euskirchen (Euskirchener Stadtordnung - EuSO) dürfen die Müllgefäße frühestens am Abend vor der Entleerung bereitgestellt werden und sind danach unverzüglich vom Gehweg bzw. der Straße zu entfernen. 

Wer dem nicht Folge leistet, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße rechnen.

Die Stadt wird diesbezüglich die Kontrollen deutlich verstärken.