Mitteilung der Geschäftsführung der SVE zum Moratorium Greensill Bank AG

Die Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) hat bis Oktober 2020 verschiedene zeitlich befristete Festgeldanlagen bei der Greensill Bank AG in Bremen vorgenommen. Einzelne Anlagen sind dort bereits abgeschlossen und wurden von der Bank an die SVE vereinbarungsgemäß zurückgezahlt. Aktuell befindet sich noch ein einstelliger Millionenbetrag des Vermögens der SVE bei der benannten Bank. Die vereinbarten Rückzahlungszeitpunkte liegen in den Jahren 2021-2022.

Ob die Greensill Bank ihren Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber der SVE nachkommen kann, ist derzeit wegen des Moratoriums durch die BaFin aus Sicht der SVE nicht gewiss. Daher hat die SVE unmittelbar den Vorgang geprüft und die Rechtslage durch eine Frankfurter und im Bankenrecht erfahrene Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen. Sollte die Greensill Bank zahlungsunfähig werden, ist die Rückzahlung der vollen Summe an die SVE aber nach hiesiger und von der Rechtsanwaltskanzlei bestätigter Rechtsauffassung durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Die Liquidität der SVE ist selbstverständlich zu keiner Zeit gefährdet. Anders als Städte und Gemeinden ist die SVE keine kommunale Gebietskörperschaft und rechtlich eigenständig (§ 6 Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. (ESF)). Die SVE beobachtet den Vorgang weiter intensiv. Nach Aussage der Kanzlei ist mit einer Rückzahlung des Betrags grundsätzlich im Laufe der nächsten Monate zu rechnen. Aufsichtsrat und Gesellschafter wurden entsprechend informiert.