Kommunalwahlen auch für Jugendliche ab 16 Jahren

Am 13. September finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Das heißt, in Euskirchen wird eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister und der Stadtrat sowie auf Kreisebene eine Landrätin oder ein Landrat und der Kreistag gewählt. 

In Nordrhein-Westfalen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren (geboren vor dem 14.09.2004), die seit 16 Tagen den Hauptwohnsitz in Euskirchen haben sowie die deutsche oder eine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, teilnehmen. Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 23.08.2020 eine entsprechende Wahlbenachrichtigung.        

Auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung sind vor allem für Erstwähler/innen hilfreiche Informationen veröffentlicht: