Integrationsratswahl: Kandidieren und mitgestalten!

Am Sonntag, 14. September 2025, findet neben der Kommunalwahl die nächste Integrationsratswahl statt. Die Stadt Euskirchen ruft daher alle engagierten Einwohnerinnen und Einwohner mit Einwanderungsgeschichte auf, sich als Kandidierende zur Wahl zu stellen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Um über die Aufgaben des Integrationsrates, den Ablauf einer Kandidatur sowie die Integrationsratswahl umfassend zu informieren, lädt die Stadt Euskirchen am Freitag, 23. Mai 2025, um 16:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in den Ratssaal des Rathauses (Kölner Straße 75, Euskirchen) ein. Ein Vertreter des Landesintegrationsrates NRW wird über die Rolle und Bedeutung des Integrationsrates, die Schritte zur Kandidatur sowie den konkreten Wahlprozess informieren.

Der Integrationsrat – Aufgaben

Die zentrale Aufgabe des Integrationsrates besteht darin, den Stadtrat, die Ausschüsse und die Verwaltung zu integrationspolitischen Themen zu beraten. Ziel ist es, gemeinsam über Fragen der Integration zu diskutieren und Impulse für ein vielfältiges, inklusives Stadtleben zu setzen.

Wer kann kandidieren?

Kandidieren können alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Euskirchen wohnen und bei der Integrationsratswahl wahlberechtigt sind oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Voraussetzung ist zudem, dass der Wahlvorschlag fristgerecht eingereicht wird. Nicht wählbar ist, wer durch ein deutsches Gericht von der Wählbarkeit oder der Übernahme öffentlicher Ämter ausgeschlossen wurde.

Frist für Wahlvorschläge:

Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, den 7. Juli 2025, um 18:00 Uhr im Rathaus, Kölner Str. 75 Raum 110 oder 114 eingereicht werden. Eine frühzeitige Abgabe wird dringend empfohlen.

Wer kann Wahlvorschläge einreichen und wo?

Wahlvorschläge können sowohl von Einzelpersonen als auch von Gruppen als Listen eingereicht werden. Die Abgabe erfolgt beim Wahlamt der Stadt Euskirchen, Kölner Str. 75, Zimmer 110 oder 114. Ansprechpersonen sind Herr Hansen, Frau Harzheim und Herr Wielspütz. Sie erreichen das Wahlamt telefonisch unter 02251/14-404, 02251/14-299 oder 02251/14-395 bzw. per E-Mail unter: wahlen@euskirchen.de.

Mehrsprachige Informationen

Über den QR-Code gelangen Interessierte direkt zu aktuellen, mehrsprachigen Informationen Weitere Informationen finden Sie auch unter:

www.euskirchen.de/rathaus/wahlen/integrationsratswahl-am-14092025

www.integrationsratswahlen.nrw

Jetzt mitmachen, mitentscheiden und Integration in Euskirchen aktiv mitgestalten!

Für Rückfragen, weitere Informationen oder zum Abholen der erforderlichen Formulare wenden Sie sich bitte an die Integrationskoordinatorin der Stadtverwaltung Euskirchen, Frau Asbeck, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, Zimmer 004 oder 013. Telefonisch erreichbar unter 02251/14-238. Für eine persönliche Beratung wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren.