Informationen zum Feuerwerksverbot
Zum Jahreswechsel erwartet viele Menschen in unserer Stadt ein stimmungsvolles Fest – Silvesterfeuerwerk gehört für viele traditionell dazu. Damit alle Bürgerinnen und Bürger sicher und unbesorgt ins neue Jahr starten können, erinnert die Stadt Euskirchen an die geltenden Regelungen rund um den Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 – also dem üblichen Silvesterfeuerwerk – ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.
In bestimmten sensiblen Bereichen ist das Zünden von Feuerwerk gesetzlich untersagt. Feuerwerkskörper dürfen nach den geltenden Regelungen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden.
Die im Innenstadtbereich der Kernstadt Euskirchen aufgebauten Weihnachtsbuden und insbesondere der Weihnachtsmarkt auf dem Alten Markt sind solche besonders brandempfindliche Anlagen.
Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass Verstöße gegen dieses Verbot mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
Das Ordnungsamt und die Polizei werden in der Silvesternacht verstärkt präsent sein, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten und für Bürgerinnen und Bürger ansprechbar zu sein. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich des Alten Marktes.
Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner um einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk und um Rücksicht gegenüber Menschen und Tieren, die unter der Lärmentwicklung leiden können. Jeder Beitrag zur Umsicht hilft, die Silvesternacht für alle angenehmer und sicherer zu gestalten.
