Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer im Stadtgebiet Euskirchen

Aufgrund der Flutkatastrophe im Stadtgebiet wird die Stadt Euskirchen die Grundbesitzabgaben sowie die Gewerbesteuerzahlungen nicht am 15.08., sondern erst am 15.09.2021 abbuchen. Vergleichbar gilt dieser Termin für die Selbstzahler.

Wir bitten Menschen, die von Härtefällen betroffen sind, Kontakt mit der Verwaltung aufzunehmen, da in solchen Fällen grundsätzlich die Möglichkeit besteht, einen formlosen Antrag auf Stundung oder Erlass zu stellen.

Sollte dennoch eine Abbuchung erfolgen, sollte dieser aus Kostengründen (Rücklastschriftgebühren) nicht widersprochen werden. Stattdessen wird um eine Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung (Stadtkasse) gebeten.