Förderung von Kinder und Jugendmaßnahmen in 2018
Zu Beginn eines Jahres stehen bei vielen Kindergärten, Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Stadtgebiet die Planung von Aktionen und Projekten für das Jahr 2018 an. Diese Überlegungen sind oft auch mit der Frage der Finanzierung und der Suche nach Fördermöglichkeiten verbunden. Die Kreisstadt Euskirchen weist in diesem Zusammenhang auf die städtischen Fördermöglichkeiten hin.
Nach den Richtlinien zum Zwecke der Förderung der Jugendarbeit in der Kreisstadt Euskirchen gehören zum förderberechtigten Personenkreis:
•Jugendgruppen, die zu einer auf Landesebene anerkannten Jugendorganisation gehören,
•Jugendorganisationen,
•Gruppen von Jugendlichen, die sich zum Zweck einer internationalen Jugendbegegnung unter geeigneter Führung zusammenschließen,
•anerkannte politische Organisationen und Sportorganisationen, soweit sie internationale Jugendbegegnungsmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie durchführen.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
I. Internationale Jugendbegegnungen
Gefördert wird die Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen für Teilnehmer/innen ab 14 Jahren. Die Mindestdauer beträgt drei Tage. Der Zuschuss wird für höchstens 8 Tage gewährt.
II. Veranstaltungen im Rahmen der Jugendpflege
Gefördert werden Euskirchener Teilnehmer/innen bei Jugendwanderungen, Jugendfahrten und Jugendfreizeiten mit einer Beteiligung von mindestens 5 Teilnehmer/innen und einer Übernachtung am Fahrtenziel.
III. Schulungsmaßnahmen
Gefördert wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen bis maximal 18 Jahren aus dem Stadtgebiet Euskirchen für höchstens 6 Tage pro Jahr.
Bei allen vorgenannten Maßnahmen beträgt die Förderhöhe pro Tag und Teilnehmer/in 1,00 Euro. Für Teilnehmer/innen, die im Besitz des EU-Passes sind, verdoppelt sich der Zuschuss. Betreuer/innen werden in gleicher Höhe wie die Teilnehmer/innen bezuschusst (pro angefangene sieben Teilnehmer/innen ein/e Betreuer/in). In Einzelfällen wird die Anschaffung von Sachmitteln (Spiel- und Beschäftigungsmaterialien) in Höhe von 15% der Kosten bezuschusst
Die Richtlinien sind in vollständiger Fassung auf der städtischen Homepage unter https://www.euskirchen.de/service/formulare/ unter der Kategorie „Kinder und Jugend“ einsehbar. Die notwendigen Formulare stehen dort ebenfalls zum Download bereit.
Auf die Fördermöglichkeiten des Kreises Euskirchen nach dessen „Richtlinien für die finanzielle Förderung der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Kreis Euskirchen“ wird ebenfalls hingewiesen.
Fragen zu den städtischen Richtlinien beantwortet Frau Soupiadis, Tel.: 02251-14 200, E-Mail: ysoupiadis(at)euskirchen.de, Fachbereich Schulen, Generationen und Soziales.