Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Euskirchen

Die Dienststellen der Stadtverwaltung Euskirchen sind vom 17.03.2020 bis auf Weiteres  für den allgemeinen Publikumsverkehr nicht mehr zugänglich. Diese Maßnahme soll sowohl dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger als auch dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung dienen.  

Die Kreisstadt Euskirchen bittet die Bürgerinnen und Bürger, zunächst telefonisch oder per E-Mail den Kontakt mit der zuständigen Stelle innerhalb der Verwaltung aufzunehmen. Sollte diese Stelle nicht bekannt sein, werden die notwendigen Informationen auf der städtischen Internet-Seite www.euskirchen.de/rathaus/ansprechpartner vorgehalten oder können unter der Rufnummer 02251/140 erfragt werden. Sofern erforderlich wird dann ein Termin für eine persönliche Vorsprache vereinbart. So soll sichergestellt werden, dass die wichtigsten Serviceaufgaben für die Bürgerinnen und Bürger möglichst lange angeboten werden können.   

Zusätzlich hat das Ordnungsamt der Stadt Euskirchen für Fragen zur Corona-Schutzverordnung eine Hotline unter 02251/14-317 eingerichtet. Diese ist zu den üblichen Dienstzeiten der Verwaltung erreichbar. Außerhalb der Erreichbarkeiten des Ordnungsamtes ist die Kreispolizeibehörde Euskirchen zuständig.

Die Kreisstadt Euskirchen bedauert diesen Schritt außerordentlich. Zur Aufrechterhaltung der Daseinsfürsorge und -vorsorge sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung war jedoch eine andere Entscheidung in der aktuellen Situation nicht möglich.