Erprobungsphase Autofreie Bahnhofstraße

Insbesondere vor dem Hintergrund der pandemischen Situation wurden verschiedene Überlegungen angestellt, um die lokalen Gewerbetreibenden zu unterstützen. Auch in diesem Jahr werden flexibel und individuell zusätzliche öffentliche Flächen zur Ausweitung der Außengastronomie zur Verfügung gestellt.

So wird die Bahnhofstraße zum 02.06.2021 für den Autoverkehr gesperrt. Diese Umsetzung wird längstens sechs Monate zur Erprobung erfolgen und durch die Reduktion des Verkehrs und die ausgeweitete Außenbestuhlung der ansässigen Gastronomiebetriebe ein angenehmeres Ambiente in diesem Bereich („Eingangstor zur Stadt“) schaffen. Zudem wird dem gestiegenen Bedürfnis nach mehr Verkehrsraum für Fußgänger Rechnung getragen.

Da es sich ausdrücklich um eine Erprobung handelt, sind Provisorien unvermeidbar. Jede Rückmeldung durch die Nutzer der betroffenen Straßen verbessert die Datenlage der Stadt und damit die Basis für die abschließende Beurteilung, ob aus dem Provisorium ein Dauerzustand werden soll. Dafür kann folgende zentrale Email-Adresse genutzt werden:

innenstadt(at)euskirchen.de

Bahnhofstraße

Die Zufahrt von der Alleestraße / Oststraße ist nicht mehr möglich. Zwischen den Hausnummern Bahnhofstraße 5 – 29 wird eine Fußgängerzone eingerichtet. Notwendige Lieferverkehre sind bis 11 Uhr unverändert über die Veybachstraße oder über die Ursulinenstraße möglich. Der entsprechende Abfluss des Lieferverkehrs nach rechts in die Veybachstraße ist weiterhin ganztägig möglich.

Veybachstraße

Der An- und Ablieferungsverkehr durch die Veybachstraße in Richtung Bahnhofstraße bleibt unverändert bis 11:00 Uhr möglich. Die Möglichkeit des Rechtsabbiegens in die Kaplan-Kellermann-Straße besteht nicht mehr.

Ursulinenstraße

Bleibt unverändert befahrbar.

Kaplan-Kellermann Straße

Die bisherige Einbahnstraßenregelung wird gedreht. Das heißt: Künftig ist diese Straße nicht mehr von der Veybachstraße aus befahrbar, sondern stattdessen nur noch über den Knoten  Ursulinenstraße / Kaplan-Kellermann-Straße. Dementsprechend ist auch wieder ein Rechtsabbiegen in die Veybachstraße in Richtung Kölner Straße möglich.

Hierdurch wird sichergestellt werden, dass die Anfahrt auf die Parkdecks der Volksbank sowie der Gesamtschule Euskirchen direkt über die Kaplan-Kellermann Straße von Richtung Bahnhof kommend ermöglicht wird.

Parken

Alle ausgewiesenen Parkplätze bleiben erhalten