Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird folgendes bekannt gegeben:
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2025 mit Anlagen (im Internet unter www.euskirchen.de einsehbar) liegt ab dem 16.01.2025 während der Dauer des Beratungsverfahrens des Rates – die Beschlussfassung im Rat der Stadt Euskirchen erfolgt voraussichtlich am 18.02.2025 – zur Einsichtnahme bei der Stadt Euskirchen, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, Zimmer 201 zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
- montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
- dienstags und donnerstags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Euskirchen in der Zeit vom 16.01.2025 bis einschließlich 30.01.2025 Einwendungen bei der o.g. Stelle schriftlich oder mündlich zu Protokoll erheben. Über erhobene Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.