Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen liegt ab dem 27.03.2023 während der Dauer des Beratungsverfahrens des Rates – die Beschlussfassung im Rat der Stadt Euskirchen erfolgt voraussichtlich am 27.04.2023 – zur Einsichtnahme bei der Stadt Euskirchen, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, in Zimmer 201 aus. Geöffnet ist montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und dienstags und donnerstags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Außerdem kann der Entwurf auf der Homepage der Stadt Euskirchen eingesehen werden.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Euskirchen in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023. Einwendungen bei der o.g. Stelle schriftlich oder mündlich zu Protokoll erheben. Über erhobene Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.