Entwurf der Haushaltssatzung der Kreisstadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Kreisstadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 mit Anlagen (im Internet unter www.euskirchen.de einsehbar) liegt ab dem 08.01.2018 während der Dauer des Beratungsverfahrens des Rates – die Beschlussfassung im Rat der Kreisstadt Euskirchen erfolgt voraussichtlich am 15.03.2018 – zur Einsichtnahme im Rathaus, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, Zimmer 201 zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
- montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8.30-12.30 Uhr
- dienstags und donnerstags in der Zeit von 8.30-16.30 Uhr.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Kreisstadt Euskirchen in der Zeit vom 08.01.2018 bis einschließlich 26.01.2018 Einwendungen bei der o.g. Stelle schriftlich oder mündlich zu Protokoll erheben.
Über erhobene Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.