Einzelhandelskonzept für das nördliche Stadtgebiet

Das Einzelhandelskonzept der Kreisstadt Euskirchen wird derzeit für das nördliche Stadtgebiet fortgeschrieben. Aufgrund der im nördlichen Teil des Stadtgebietes vorhandenen Versorgungslücke mit Waren des täglichen Bedarfs soll in diesem Teilraum ein zentraler Versorgungsbereich ausgewiesen werden, in dem Nahversorgungsbetriebe angesiedelt werden dürfen. Hierzu ist ein Bereich am nördlichen Rand des Ortsteils Kleinbüllesheim ausgewählt worden. 

Die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für das nördliche Stadtgebiet von Euskirchen liegt bis einschließlich 10.06.2016 in der Stadtverwaltung Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, Zimmer 273 zu folgenden Zeiten aus:

montags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie
dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Stellungnahmen können bis zum 10.06.2016 schriftlich oder zur Niederschrift in der Planungsabteilung vorgebracht werden. Eine Übersendung per eMail ist ebenfalls möglich an pbienstein(at)euskirchen.de. Hierbei ist die vollständige Adresse des Absenders anzugeben.