Eingeschränkte Nachtarbeit auf der Baustelle in der Innenstadt
Im Zuge der Sanierungsarbeiten im Bauabschnitt 8 der Fußgängerzone zwischen Neustraße 38 und Wilhelmstraße, ergeben sich aufgrund der vorgefundenen Infrastruktur und der Bausubstanz Änderungen im Bauablauf. Die Arbeiten an den Versorgungsleitungen, insbesondere die Neuverlegung der Wasserleitung, können zu regulären Arbeitszeiten nur unter erheblichen Einschränkungen in der Zugänglichkeit für Einzelhändler und Anlieger realisiert werden.
Um die Auswirkungen für die Öffentlichkeit so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten ab Donnerstag, dem 23. Januar 2025 bis voraussichtlich 7. Februar 2025, zu veränderten Zeiten durchgeführt. Die geplanten Arbeitszeiten sind wie folgt:
- Mo.-Fr. von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr
- Mo.-Fr. von 19:00 Uhr bis 00:00 Uhr
Für den Zeitraum der Nachtruhe (22:00 Uhr bis 00:00 Uhr) wurde eine Genehmigung der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen eingeholt. In diesem Zeitraum werden die Arbeiten unter Einhaltung strenger Auflagen mit beschränkter Lautstärke durchgeführt. Dennoch kann es punktuell zu unterschiedlichen Lärmkulissen kommen.
Die Zugänglichkeit zu allen Geschäften und Ladenlokalen wird tagsüber durchgehend gewährleistet. Während der Nachtarbeiten wird es für Anlieger und Gewerbetreibende Einschränkungen bei der Zugänglichkeit der Gebäude geben. Ein Notweg wird jedoch während dieser Zeit vorgehalten, um die Zugänglichkeit zu den Gebäuden im Bedarfsfall sicherzustellen.
Die Stadt Euskirchen und die Firma Balter bedanken im Voraus bei den Anliegern für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während dieser wichtigen Baumaßnahme.
