Drohnenflug über die Fußgängerzone

Im Zuge der Vermessungsarbeiten in der Fußgängerzone wird eine Drohnenbefliegung am 26.02.2023 ab ca. 9:00 Uhr erfolgen.

Um dabei jegliche Persönlichkeitsrechte zu schützen und keinerlei Privatsphäre wie z.B. Wohnungen, Fensterflächen oder private Bereiche zu stören oder aufzuzeichnen, erfolgt die Drohnenbefliegung oberhalb aller Gebäudeteile in einer Höhe von mindestens 25 Metern, wodurch keinerlei Einsicht in die Privatsphäre gewährleistet wird!

Start und Ziel der Drohnenbefliegung wird dabei der Alte Markt sein, die Aufzeichnung beginnt und endet erst bei Erreichen bzw. Verlassen der erforderlichen Flughöhe.