Neue Regelung für Ausweisdokumente

Am 01. Mai tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Bundesweit können zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ab diesem Zeitpunkt keine ausgedruckten Passbilder mehr vorgelegt werden. Durch diese Gesetzesänderung soll ausgeschlossen werden, dass manipulierte oder zu stark bearbeitete Lichtbilder vorgelegt werden.

Im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen besteht bereits seit 2022 die Möglichkeit, digitale Lichtbilder an einem Selbstbedienungsterminal zu erstellen. Zusätzlich wird es in Zukunft die Möglichkeit geben, auch Lichtbilder von Säuglingen oder Personen zu erstellen, die den Selbstbedienungsterminal nicht nutzen können.

Die Bürgerinnen und Bürger können weiterhin entscheiden, ob sie die Lichtbilder im Bürgerbüro oder bei externen Anbietern erstellen lassen möchten. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Anbieter, z.B. Drogeriemärkte oder zertifizierte Fotodienstleister, die erstellten Lichtbilder in eine dafür vorgesehene Cloud laden. Hierzu erhalten Sie ggf. nach der Anfertigung des Lichtbildes einen QR-Code zur Vorlage im Bürgerbüro, durch den der Abruf des Lichtbildes im Bürgerbüro möglich ist.

Weitere Informationen können auf der städtischen Homepage unter: https://www.euskirchen.de/service/buergerbuero/ausweise abgerufen werden.

Teilnehmende Fotostudios können über die Website www.alfo-passbild.com/Fotograf-in-der-naehe gefunden werden.