Die Kreisstadt Euskirchen sucht eine neue Schiedsperson

Durch Ablauf der Wahlperiode ist im Schiedsamtsbezirk Euskirchen I die Neuwahl einer Schiedsperson erforderlich.

Der Schiedsamtsbezirk Euskirchen I umfasst die Kernstadt ohne den Bereich südlich der Bahnlinie Trier/Bonn sowie die Ortsteile Kessenich, Frauenberg und Oberwichterich.

Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit gehört es zu den Aufgaben der Schiedsperson in Zivilklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und vorrangig Nachbarschaftsstreitigkeiten die notwendige Güterverhandlung durchzuführen. Die erforderlichen Kenntnisse werden durch Fortbildungsveranstaltungen vermittelt. Gebühren, die erhoben werden, fließen zu gleichen Teilen der Schiedsperson und der Kreisstadt Euskirchen zu. Auslagen werden in voller Höhe erstattet.

Die Schiedsperson muss ihren Wohnsitz in dem Schiedsamtsbezirk haben. Sie sollte zwischen 30 und 70 Jahre alt sein und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sein. Sie darf nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Kreisstadt Euskirchen für die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach der Wahl von der Direktorin des Amtsgerichts Euskirchen bestätigt.

Bewerbungen mit Lebenslauf richten Sie bitte bis zum 03.03.2022 an die

Stadtverwaltung Euskirchen
Fachbereich 4
Baumstraße 2
53879 Euskirchen