Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2021

Die Landesregierung NRW beabsichtigt, für das Jahr 2021 wieder Fördermittel (Pauschalzuweisungen und Einzelförderungen) für die Erhaltung und Pflege kommunaler, privater und kirchlicher Denkmäler zur Verfügung zu stellen. Auch das Programm zur Förderung verkehrshistorischer Kulturgüter (VHK) wird voraussichtlich erneut aufgelegt.

Die Förderbroschüren sind auf der Internetseite des Ministeriums (MHKBG) online gestellt worden:
www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Programmaufruf_DFP_2021.pdf 
 
Die aktuellen Antragsformulare für die Förderung sind auf der Seite der Bezirksregierung Köln www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/35/denkmalschutz/denkmalfoerderung/form_antrag_dfp.pdf zu finden.

Für die Förderprogramme gilt als einheitliche Anmeldefrist der 01.10.2020. Die Anträge müssen daher bis zum 18.09.2020 bei der Unteren Denkmalbehörde der Kreisstadt Euskirchen vorliegen, um fristgerecht die denkmalrechtliche Erlaubnis für die Baudenkmäler im Gebiet der Kreisstadt Euskirchen abstimmen zu können. Für Rückfragen steht bei der Kreisstadt Euskirchen, Untere Denkmalbehörde, Frau Relles unter Tel: 02251-14-442 oder per E-Mail unter crelles(at)euskirchen.de zur Verfügung.