Brandgefahr für Wald und Grasland in Euskirchen

Die aktuellen Temperaturen sind hoch, die Böden und die Vegetation trocken und noch gibt es absehbar keinen Regen. Die Brandgefahr für Wald und Grasland in Euskirchen steigt weiter. 

Aktuell betragen der Waldbrandgefahrenindex, sowie der Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes für den Raum Euskirchen 3 bis 4. In Wäldern und Parks sowie auf Wiesen und Feldern besteht somit eine mittlere bis hohe Gefahr. Folgende Verbote und Regelungen sind zu beachten.

Grillverbot

Auf den öffentlichen Flächen der Stadt Euskirchen, darf auf Grund der hohen Gefahr nicht mehr gegrillt werden.

 

Regelungen im Wald

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen weist auf folgende Regeln hin, damit es nicht zu einem Waldbrand kommt:

  • Vom 01. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald das gesetzliche Rauchverbot.
  • Im Abstand von 100 Metern zum Wald und im Wald sind offene Feuer wie Grillstellen und Lagerfeuer verboten.
  • Waldwege und Waldzufahrten müssen als wichtige Rettungswege freigehalten werden und dürfen nicht zugeparkt werden.
  • Bitte werfen Sie keine Zigaretten weg.
  • Da heiße Fahrzeugteile trockenes Gras entzünden können, dürfen Fahrzeuge nur auf befestigten, ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.

 

Besuchende können Wald und Grünflächen schützen

Besucherinnen und Besucher können den Wald und auch Grünanlagen schützen, indem sie entstehende Brände, Rauch oder Flammen sofort über die zentrale Notrufnummer 112 melden.

  • Bei kleinen Entstehungsbränden können eigene Löschversuche unternommen werden.
  • Bei einem entfachten Feuer sollte der Gefahrenort zügig entgegen der Windrichtung verlassen und ein Notruf abgesetzt werden.
  • Bei einem Notruf ist es wichtig der Feuerwehr den genauen Brandort zu beschreiben - zum Beispiel mit einer Gebietseingrenzung, dem nächsten Weg oder der nächsten Straße oder den             GPS-Koordinaten.
  • Gefährden Sie sich nicht selbst, warnen Sie andere Menschen und halten Sie die Flucht- und Rettungswege frei.