Bezahlbarer Wohnraum in Euskirchen

Auch in der Stadt Euskirchen soll mehr bezahlbarer Wohnraum, hierzu gehört in erster Linie öffentlich geförderter Wohnraum, geschaffen werden. Während bisher im Stadtgebiet lediglich Wohnraum nach Einkommensgruppe A der entsprechenden Förderbestimmungen gebaut wurde, möchte die Stadt basierend auf den Bestimmungen des Landes NRW nunmehr auch wirtschaftlich leistungsfähigeren Haushalten ermöglichen, bezahlbaren Wohnraum zu erlangen. Das Land hat hierfür die Einkommensgruppe B neu aufleben lassen. Künftige öffentlich geförderte Wohnprojekte sollen daher eine Mischung aus Einkommensgruppe A und B, aber auch freifinanziertem Wohnraum beinhalten. Um eine solche Wohnung anmieten zu können, muss man im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) sein. Auch hier ist derzeit zumeist nur der WBS nach Einkommensgruppe A bekannt. Sofern ein entsprechender Anspruch besteht, kann aber auch ein WBS nach Einkommensgruppe B ausgestellt werden. 

Die Stadt Euskirchen möchte nun verstärkt ermitteln, wer Interesse an öffentlich gefördertem Wohnraum in Euskirchen hat. 

Sie führt daher eine sogenannte Wohnungssuchendenkartei, in welcher sich Haushalte vormerken lassen können, die einen WBS nach Einkommensgruppe A oder B besitzen und gleichzeitig Wohnraum in Euskirchen suchen. 

Wenn auch Sie zu diesem Personenkreis gehören, lassen Sie sich gerne vormerken. Fragen hierzu beantwortet Ihnen Frau Ohlerth, Tel-Nr. 02251/14-241, sohlerth(at)euskirchen.de.

Wohnen Sie in Euskirchen und haben Fragen zum WBS allgemein oder dem Unterschied der Einkommensgruppe A und B, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel-Nr. 02251/14-520/521, buergerbuero(at)euskirchen.de. Wohnen Sie nicht in Euskirchen, haben aber Fragen zum WBS, wenden Sie sich bitte an ihre Heimatkommune oder an den Kreis Euskirchen.