Beiträge für die Offene Ganztagsschule und Mittagessenentgelt für die Monate Februar und März 2021 in den Schulen der Kreisstadt Euskirchen

Die Stadt Euskirchen hat für Februar 2021 den Beitrag für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule (OGS-Beitrag) von allen betroffenen Eltern eingezogen. Dies erfolgte, da die Landesregierung bisher nicht bereit war, die mit den Kommunen für bisher gleichgelagerte Monate getroffene Vereinbarung auch für den Februar einzugehen. Die Stadt Euskirchen hat bereits mehrfach beim Städte- und Gemeindebund interveniert und Bürgermeister Sacha Reichelt hat die Situation zum Anlass genommen, im Interesse der Eltern Schulministerin Gebauer, Jugend- und Familienminister Stamp und Finanzminister Lienenkämper persönlich anzuschreiben

Auch das Entgelt für das Mittagessen wurde im Februar abgebucht, wird aber in den nächsten Tagen von der Stadt Euskirchen erstattet werden, da hier die alleinige Zuständigkeit bei der Stadt Euskirchen liegt.

Für den Monat März wird das Essengeld nicht eingezogen. Eltern, deren Kinder im Rahmen der Notbetreuung/OGS im Februar das Mittagessen wahrgenommen haben, werden eine entsprechende Abrechnung erhalten. Dies gilt auch für den Monat März.

Die Stadt bittet um Verständnis für die ungeklärte Rechtslage und die Abbuchung der Beiträge. Sie bittet um Geduld und Verzicht auf telefonische und schriftliche Eingaben bis zur Entscheidung des Landes NRW. Sobald die Landesregierung die Aussetzung des Elternbeitrages mitteilt, wird dieser unaufgefordert erstattet.