Einbahnstraße in der "Jean-Spessart-Straße"
Für das Bauvorhaben Kölner Straße 63-71 ist es bautechnisch notwendig, dass die Jean-Spessart-Straße (in einem Teilabschnitt ) ab dem 01.07.2025 bis 30.06.2026 als Einbahnstraße ausgewiesen wird. Es bleibt die Fahrbeziehung von der Kölner Straße in Richtung Emil-Fischer-Straße bestehen.