Anträge auf Unterstützung aus dem Spendenfonds „Städtische Nothilfe“ ab sofort möglich

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung wurde am 03.08.2021 die Richtlinie der Stadt Euskirchen über die Verteilung von Spenden aus dem Spendenfonds „Städtische Nothilfe“ an Privathaushalte mit Schäden durch das Hochwasser vom 14./15. Juli 2021 beschlossen. Hiernach können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1.000 Euro aus dem Spendenfonds an betroffene Personen ausgezahlt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen mit Hauptwohnsitz in Euskirchen.

Die Richtlinie sowie der Antrag können auf der Homepage der Stadt Euskirchen heruntergeladen werden (https://www.euskirchen.de/leben-in-euskirchen/flutopferhilfe/). Eine Abholung/Abgabe ist zudem ab dem 05.08.2021 im Rathaus, Kölner Straße 75, zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.

Ansprechpartnerin bei Fragen ist Frau Strick (rstrick@euskirchen.de), Telefon 02251/14-200. Eine Übersendung von Anträgen per E-Mail an Frau Strick ist ebenfalls möglich.