Altes Pastoratsgebäude in Kirchheim

Altes Pastoratsgebäude und ehem. Friedhof in Kirchheim haben hohen Denkmalwert
Kirchengemeinde überreicht Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste

Durch intensive Akten- und Quellenforschung hat die Studentin der TH-Köln Helen Conrads in ihrer Masterthesis mit dem Thema „Unterschutzstellung und Umnutzungskonzept Altes Pfarrhaus mit Bruchsteinmauer, Kirchheim“ nachweisen können, dass das alte Bruchsteingebäude mit Walmdach, die angrenzende Bruchsteinmauer mit Rundbogen und der benachbarte ehem. Friedhof in Kirchheim, Geschwister-Burch-Str., bereits in das 18. Jahrhundert datiert werden können. Auf den Mauerresten der Pfalzkapelle wurde bereits um 900 n. Chr. eine erste kleine Kirche errichtet – an der Stelle, wo sich der heutige ehem. Kirchhof befindet.

Am Sonntag, 19. Januar, stellte Frau Conrads im Pfarrsaal die Ergebnisse ihrer Masterarbeit, die den Abschluss des Studiums der Architektur belegt, dem Kirchenvorstand, Pfarrer Hopmann, den interessierten Kirchheimerinnen und Kirchheimern sowie der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Euskirchen vor. Dabei berichtete sie von der Siedlungsgeschichte des Dorfes, der Entwicklung der Kirchengemeinde, erläuterte die Baugeschichte einzelner Gebäude, alte Bauzeichnungen und listete eine Beschreibung der historischen Baumaterialien auf. Ergebnis der Untersuchung ist, dass es sich bei dem Alten Pastorat um ein denkmalwürdiges Gebäude handelt und zudem die Flächen des ehem. Friedhofs und des Pfarrgartens inklusive Bruchsteinmauer ebenso denkmalwürdig sind. Die kath. Kirche St. Martinus (1870), die ehem. Schule (um 1900) und das Pfarrhaus (19. Jahrh.) stehen bereits unter Denkmalschutz und bilden mit Pastorat, Bruchsteinmauer und Friedhof ein einmaliges historisches Ensemble in der Mitte Kirchheims. 

Aufgrund dieser Ergebnisse überreichte Herr Thomas Müller, Kirchenvorstand, der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Euskirchen, Frau Corinna Relles, den Antrag auf Unterschutzstellung und Aufnahme in die Denkmalliste. Die Denkmalbehörde wird nun prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Eintragung gemäß Denkmalschutzgesetz vorliegen. Somit kann dann sichergestellt werden, dass das kulturelle Erbe erhalten und an zukünftige Generationen weitergegeben werden kann.