Allgemeinverfügung des Kreises Euskirchen zur Maskenpflicht aufgehoben
Der Kreis Euskirchen hat am 04.03.2021 die Allgemeinverfügung "Maskenpflicht" vom 02.11.2020, die auch für Bereiche der Euskirchener Innenstadt galt, aufgehoben. Die nach § 3 Abs. 2a Ziffer 2 Coronaschutzverordnung im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften geltende Maskenpflicht auf den Zuwegungen zu Geschäften innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zum Geschäft gehörenden Parkflächen ist jedoch weiterhin zu beachten.