Änderungen bei der Parkraumbewirtschaftung

Der Rat der Kreisstadt Euskirchen hat am 30.03.2017 beschlossen, die bewirtschafteten Parkflächen auszuweiten. Gegenwärtig werden gemeinsam mit der SVE Parkscheinautomaten aufgestellt und die neuen Flächen durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Die Nutzung dieser Flächen wird künftig von Montag bis Samstag von 9-18 Uhr kostenpflichtig sein. Bewohner dieser Bereiche können bei der SVE in der Oststraße 1-5 für 30,70 Euro pro Jahr einen Bewohnerparkausweis beantragen, der zum Parken in diesen Bereichen ohne Parkschein berechtigt. Nach einer Übergangsphase werden diese neuen Bereiche ab dem 24.09.2017 von den städtischen Verkehrsaufsehern kontrolliert und Verstöße gegen das neue Bewirtschaftungskonzept werden protokolliert.

Nähere Auskünfte zur Ausstellung von Bewohnerparkausweisen erteilt die SVE.

Änderungen ergeben sich in folgenden Bereichen:

Bewohnerparkzone A:
- Alte Gerberstraße

Bewohnerparkzone B:
- Johannesbergstraße;
- An der Vogelrute zwischen Roitzheimer Straße und Eifelring;
- Roitzheimer Straße zwischen Münstereifeler Straße und Eifelring;
- Münstereifeler Straße zwischen Roitzheimer Straße und Billiger Straße;
- Gottfried-Kinkel-Straße

Bewohnerparkzone C:
- Kölner Straße zwischen Kreisverkehr Oststraße und Kreuzung Keltenring;
- Emil-Fischer-Straße;
- Dominikanerinnenplatz;
- Jean-Spessart-Straße

Bewohnerparkzone D:
- keine Änderung

Bewohnerparkzone E:
- Kirchplatz im Bereich der Annaturmstraße

Bewohnerparkzone F:
- Weststraße
- Chlodwigstraße zwischen Martinsgasse und Westraße;
- Martinsgasse;
- Danziger Straße zwischen Feuerwehrausfahrt und Weststraße