Sondernutzungsgenehmigungen Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus als Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Stadt Euskirchen, die Sie mit diesem Formular beantragen können. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. HIER finden Sie unter 66/3 die erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen sowie den jeweiligen Tarif. Keiner Erlaubnis bedürfen: bauaufsichtlich genehmigte Bauteile, z.B. Gebäudesockel, Fensterbänke, Vordächer, Kellerlichtschächte, Aufzugsschächte für Waren und Mülltonnen in Gehwegen. Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, die nicht mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen sowie Sonnenschutzdächer über Gehwegen ab 2,20 m Höhe und in einem Abstand von mindestens 0,70 m der Gehwegkante. Werbeanlagen, Verkaufseinrichtungen und Warenauslagen, die vorübergehend (tage- und stundenweise) an der Stätte der Leistung ohne feste Verbindung mit einer baulichen Anlage oder dem Boden angebracht oder aufgestellt werden und nicht mehr als 50 cm in den Straßenraum hineinragen. Die Ausschmückung von Straßen- oder Häuserfronten für Feiern, Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zu Pflege des Brauchtums sowie für kirchliche Prozessionen. Erlaubnisfreie Sondernutzungen können eingeschränkt oder untersagt werden, wenn Belange des Straßenbaus oder Belange der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dies erfordern. Ansprechpartner: Frau Heimes & Frau Reibold Fachbereich 4 – Recht, Ordnung Sachgebiet Verkehrsangelegenheiten E-Mail: sondernutzung(at)euskirchen.de Telefon: 02251 14-478 Fax: 02251 1458-478 Zimmer: 013 Altes Rathaus Baumstraße 2 53879 Euskirchen
Kunst im Rathaus KUNST IM RATHAUS - Unter diesem Motto finden seit 2001 regelmäßig Ausstellungen bildender Künstlerinnen und Künstler im 1. und 2. OG des Rathauses, Kölner Str. 75, die einen unmittelbaren Bezug zur regionalen Kunstszene Euskirchens und seiner Umgebung aufweisen, statt. Diese Veranstaltungsreihe dient der Förderung zeitgenössischer Kunst im Kreisgebiet. Vier Ausstellungen pro Jahr, jeweils für ca. 2 Monate, werden mit je einer offiziellen Vernissage eröffnet und sind während der Öffnungszeiten des Rathauses für alle Besucher zugänglich. Die Ausstellungseröffnungen haben sich zu einem anregenden gesellschaftlichen Treffen vieler Künstlerinnen und Künstler sowie kunstinteressierten Bürgerinnen und Bürger auch über die Kreisgrenzen hinaus entwickelt. Darüber hinaus wird den künstlerisch tätigen Bürgerinnen und Bürger eine regelmäßige Möglichkeit des Austauschs an diesen Abenden geboten und von diesen auch gerne angenommen. Wenn auch Sie Interesse an einer Ausstellung in der Reihe "Kunst im Rathaus" haben, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Vita und Werksauswahl) bitte an: Kreisstadt Euskirchen Fachbereich 1 Stadtarchiv, z.Hd. Frau Dünnwald Kölner Straße 75 53879 Euskirchen oder an: stadtarchiv@euskirchen.de 19. April bis 14. Juni 2024 "QUERBEET" Diana Müller DIE KÜNSTLERIN zeigt in ihrer Ausstellung abwechslungsreiche Malereien: Mal sind es Portraits, mal Landschaften in mehr oder weniger abstrakter Darstellung. Jedes der Werke nimmt den Betrachtenden mit auf eine Reise durch unterschiedlichste Techniken und vielfältige Farben, Formen und Strukturen. Die Ausstellung ist bis zum 14. Juni 2024 im Rathaus, Kölner Straße 75, im 1. und 2. Obergeschoss zu sehen. Eröffnung der Ausstellung Zur Eröffnung der Ausstellung im Rathaus, Kölner Straße 75, am Freitag, den 19. April, um 19.00 Uhr sind Sie, Ihre Familie und Freunde herzlich eigeladen. Einführung in die Ausstellung: Loreen Müller Führung durch die Ausstellung Die Künstlerin bietet allen Interessierten eine persönliche Führung durch die Ausstellung und beantworten Fragen rund um ihre Kunst am Donnerstag, den 16. Mai 2024, um 15.00 Uhr und am Dienstag, den 4. Juni 2024, um 15.00 Uhr Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Um Voranmeldung wird gebeten: Telefonisch unter 02251/14-437 oder über stadtarchiv(at)euskirchen.de
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