Fahrradstraße Eine Fahrradstraße ist eine für Radfahrende vorgesehene Straße. Fahrradstraßen bündeln bei einer wahrnehmbaren und attraktiven Gestaltung sowie konsequenter Netzplanung die Radverkehrsströme. Sie erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit und sind eine attraktive Alternative abseits der Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen. Die Einrichtung von Fahrradstraßen – insbesondere im innerstädtischen Verkehrsnetz – bietet somit eine große Chance, hochwertige Hauptverkehrsverbindungen für den Radverkehr zu realisieren. Hiermit wird nicht nur der Radverkehr gefördert, sondern auch ein wesentlicher Beitrag hin zu einer klimagerechten Mobilität geleistet. Fahrradstraßen werden als Teil des innerstädtischen Radverkehrsnetzes und zur Realisierung von Radverkehrsachsen genutzt. Sie sind aber auch wichtiges Verbindungselement als Teil von Radpendlerrouten, die den Aufbau durchgehender Radnetze im zwischengemeindlichen und ländlichen Raum unterstützen und in Wert setzen. "Beginn einer Fahrradstraße" "Ende einer Fahrradstraße" Woran erkenne ich eine Fahrradstraße? Eine Fahrradstraße wird durch die Verkehrszeichen „Beginn einer Fahrradstraße“ und „Ende einer Fahrradstraße“ gekennzeichnet. Zusätzlich unterstützen Bodenmarkierungen (Abbildung des Verkehrszeichens) auf der Fahrbahn die Gestaltung, sodass Verkehrsteilnehmende die Fahrradstraße gut erkennen. Zum parkenden Verkehr wird ein sogenannter Sicherheitstrennstreifen markiert, damit der Radfahrende nicht von sich plötzlich öffnenden Autotüren erfasst wird. Dieser Unfalltyp wird auch Dooring-Unfall genannt („door“ zu dt. „Tür“). Regeln in einer Fahrradstraße Bei dieser Zusatzbeschilderung ist es Kraftwagen, sonstigen mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträdern, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas gestattet, in die Fahrradstraße einzufahren. In einer Fahrradstraßen dürfen Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fahren. Zusatzschilder können andere Verkehrsteilnehmende zulassen Regeln für Radfahrende In Fahrradstraßen gibt der Radverkehr das Tempo vor. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Radfahrende dürfen jederzeit in ihrer gewünschten Geschwindigkeit und dabei auch nebeneinander fahren. In einer Fahrradstraße gilt rechts vor links, es sei denn die Fahrradstraße ist vorfahrtsberechtigt. Kinder bis zum vollendeten 8 Jahr müssen auch hier auf dem Gehweg fahren. Auch in Fahrradstraßen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksicht, Fahrradfahrende sollten daher insbesondere auf schwächere Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nehmen. Regeln für andere Verkehrsteilnehmende Andere Verkehrsteilnehmende sind in Fahrradstraßen zu Gast und dürfen diese nur dann benutzen, wenn es ein Zusatzschild erlaubt. Der Radverkehr hat hier Vorrang. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Autos, Lastwagen und Motorräder müssen ihre Geschwindigkeit verringern, wenn notwendig. Überholt werden darf nur, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und der Gegenverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Parken in der Fahrradstraße kann gestattet sein, wenn diese auch für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben wurde. Einschränkungen werden wie auf anderen Straßen entsprechend durch Verkehrsschilder ausgewiesen. Welche Vorteile haben Fahrradstraßen für Euskirchen? Auf Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind Radfahrende bevorrechtigt, Kfz müssen sich unterordnen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind für den Radverkehr sicher, da hier Kfz nur langsam oder in Ausnahmefällen auch gar nicht fahren dürfen. In Fahrradstraßen/Fahrradzonen werden gemeinsame Fahrten attraktiv, da Menschen mit dem Rad nebeneinander fahren dürfen und sich unterhalten können. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind komfortabel, da der Radverkehr mehr Platz hat als auf einem Radweg. Fahrradstraßen/Fahrradzonen erleichtern Radfahrenden die Orientierung, da sie besonders geeignete Verbindungen leicht erkennbar machen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen zeigen Radfahrenden, dass sie als Verkehrsteilnehmende anerkannt und wertgeschätzt werden. Sie haben damit eine motivierende Wirkung. Aktueller Bearbeitungsstand Fahrradstraßen und Fahrradzonen sind für das Stadtgebiet Euskirchen neue Elemente, um den Radverkehr schneller, komfortabler und sicher ans Ziel zu bringen. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes wird empfohlen, innerhalb des Grünen Netzes* und der Radpendlerrouten zukünftig Fahrradstraßen/-zonen anzuordnen. Folgende Kriterien sind bei der Empfehlung zur Ausweisung von Fahrradstraßen/-zonen berücksichtigt worden: Nähe zu einem Schulzentrum Innerstädtische Radverbindungen (innerstädtischer Radbogen) als Alternative zu den Euskirchener Ringen. Durchgängige Verbindungen zwischen den Ortsteilen und Verbindungen von den Ortsteilen in die Kernstadt Bestandteile von Radpendlerrouten des Kreises Euskirchen Bürgervotum Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes ist ein Fahrradstraßennetz erarbeitet worden. Die Stadt Euskirchen wird nach und nach die Maßnahmenvorschläge überprüfen und die ersten Fahrradstraßen und -zonen einrichten. Grünes Netz*: Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll. Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr. Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden. Fahrradstraßennetz Innerstädtischer Radbogen Informationsflyer Fahrradstraße
Fahrradzone In einer Fahrradzone beginnt der „Radweg“ direkt vor der eigenen Haustüre. Durch die Einführung des Verkehrszeichens „Fahrradzone” ist es möglich, mehrere Fahrradstraßen in eine Zone zusammenzufassen und so die Vorteile einer Fahrradstraße z. B. auf ein ganzes Wohngebiet auszuweiten. Fahrradzonen sollen der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs allgemein - und nicht nur örtlich beschränkt - dienen. Mit dem Element der Fahrradzone lassen sich abseits des Hauptverkehrs- und Vorfahrtstraßennetzes für den Kraftfahrzeugverkehr flächendeckende Fahrradzonen einrichten. "Beginn einer Fahrradzone" "Ende einer Fahrradzone" Woran erkenne ich eine Fahrradzone? Eine Fahrradzone wir mit den Verkehrszeichen „Beginn einer Fahrradzone“ und „Ende einer Fahrradzone“ gekennzeichnet. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtsregel „Rechts-Vor-Links“ gelten. Zusätzlich unterstützen Bodenmarkierungen (Abbildung des Verkehrszeichens) auf der Fahrbahn die Gestaltung, sodass Verkehrsteilnehmende die Fahrradzone gut erkennen. Im Vergleich zu einer Fahrradstraße werden in einer Fahrradzone keine Sicherheitstrennstreifen oder Randmarkierungen verwendet. Wie in einer Tempo 30-Zone ist auf Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien zu verzichten. Regeln in einer Fahrradzone Bei dieser Zusatzbeschilderung ist es Kraftwagen, sonstigen mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträdern, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas gestattet, in die Fahrradzone einzufahren. In einer Fahrradzone dürfen Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fahren. Zusatzschilder können andere Verkehrsteilnehmende zulassen. Regeln für Radfahrende In Fahrradzonen gibt der Radverkehr das Tempo vor. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h Radfahrende dürfen jederzeit in ihrer gewünschten Geschwindigkeit und dabei auch nebeneinander fahren. Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt „rechts vor links“ – außer der Gehweg ist vor der einmündenden Straße durchgezogen. Dann gilt dieselbe Regel wie bei Grundstücksausfahrten. Kinder bis zum vollendeten 8 Jahr müssen auch hier auf dem Gehweg fahren. Auch in Fahrradzonen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksicht, Fahrradfahrende sollten daher insbesondere auf schwächere Verkehrsteilnehmende Rücksicht nehmen. Regeln für andere Verkehrsteilnehmende Auch Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nebeneinander fahren Andere Fahrzeuge dürfen nur in der Fahrradzone fahren, wenn ein Zusatzzeichen dies erlaubt. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Die Geschwindigkeit bestimmen die Radfahrenden Beim Überholen von Fahrrädern muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. An Kreuzungen, an denen außerhalb der Zone gelegene Straßen diese kreuzen, dürfen alle die Fahrradzone kreuzen (auch ohne Zusatzzeichen). Parken in der Fahrradzone kann gestattet sein, wenn diese auch für andere Verkehrsteilnehmende freigegeben wurde. Einschränkungen werden wie auf anderen Straßen entsprechend durch Verkehrsschilder ausgewiesen. Welche Vorteile haben Fahrradzonen für Euskirchen? Auf Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind Radfahrende bevorrechtigt, Kfz müssen sich unterordnen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind für den Radverkehr sicher, da hier Kfz nur langsam oder in Ausnahmefällen auch gar nicht fahren dürfen. In Fahrradstraßen/Fahrradzonen werden gemeinsame Fahrten attraktiv, da Menschen mit dem Rad nebeneinander fahren dürfen und sich unterhalten können. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind komfortabel, da der Radverkehr mehr Platz hat als auf einem Radweg. Fahrradstraßen/Fahrradzonen erleichtern Radfahrenden die Orientierung, da sie besonders geeignete Verbindungen leicht erkennbar machen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen zeigen Radfahrenden, dass sie als Verkehrsteilnehmende anerkannt und wertgeschätzt werden. Sie haben damit eine motivierende Wirkung. Aktueller Bearbeitungsstand Fahrradstraßen und Fahrradzonen sind für das Stadtgebiet Euskirchen neue Elemente um den Radverkehr schneller, komfortabler und sicher ans Ziel zu bringen. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes wird empfohlen, innerhalb des Grünen Netzes* und der Radpendlerrouten zukünftig Fahrradstraßen/-zonen anzuordnen. Folgende Kriterien sind bei der Empfehlung zur Ausweisung von Fahrradstraßen/-zonen berücksichtigt worden: Nähe zu einem Schulzentrum Innerstädtische Radverbindungen (innerstädtischer Radbogen) als Alternative zu den Euskirchener Ringen Durchgängige Verbindungen zwischen den Ortsteilen und Verbindungen von den Ortsteilen in die Kernstadt Bestandteile von Radpendlerrouten des Kreises Euskirchen Bürgervotum Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes ist ein Fahrradstraßennetz erarbeitet worden. Die Stadt Euskirchen wird nach und nach die Maßnahmenvorschläge überprüfen und die ersten Fahrradstraßen und -zonen einrichten. Für das Jahr 2024 ist die erste Einrichtung einer Fahrradzone „Im Auel“ geplant. Die genaue Lage der Fahrradzone kann dem nachstehenden Plan entnommen werden. Der Auto- und Busverkehr darf die Fahrradzone weiterhin befahren. Auch das Parken ist erlaubt. Grünes Netz*: Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll. Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr. Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden. geplante Fahrradzone "Im Auel" Informationsflyer Fahrradzone
Grundschulverbund Schule an der Hardtburg Der Grundschulverbund Schule an der Hardtburg ist eine katholische Grundschule mit zwei Standorten. An unserem Hauptstandort in Stotzheim werden zurzeit 9 Klassen unterrichtet. Unser Teilstandort in Kirchheim ist in der Regel einzügig. Von unseren derzeit 328 Schülerinnen und Schülern nutzen etwa 1/3 die Nachmittagsbetreuung der Katholischen Jugendagentur Bonn. Die Aufgabe der Bundesfreiwilligen ist die Unterstützung der Lehrer/-innen und des Schulsozialarbeiters/der Schulsozialarbeiterin bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler. Dabei können die Freiwilligen beispielsweise dabei helfen, den Schulvormittag für einzelne Schülerinnen und Schüler zu organisieren und sie dabei zu begleiten. Ebenso unterstützen die Freiwilligen die Schüler beim inklusiven „Gemeinsamen Lernen" und haben die Möglichkeit, sich als „Leselernpaten“ in einzelnen Gruppen engagieren. Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Gestaltung des Nachmittags für die Ganztagsschüler. Dabei kann auf vorhandene Spielmöglichkeiten aus der Spieleausleihe zurückgegriffen werden, die Freiwilligen können aber im Außenbereich auch eigene Spiele mit den Kindern umsetzen. Haben Sie Interesse daran, an dem GSV Schule an der Hardtburg aktiv zu werden? Dann wenden Sie sich an... Sigrid Kücken Schulleitung GSV Schule an der Hardtburg Venusstr. 36 53881 Euskirchen Telefon: 02251-64539, Fax: 02251- 861791 E-Mail: schulleitung(at)sah.euskirchen.de
Gemeinschaftsgrundschule Kuchenheim Die GGS Kuchenheim ist eine zweizügige Schule im dörflichen Umfeld der Kreisstadt Euskirchen. Die Schule wird zurzeit von 191 Schülerinnen und Schüler besucht, die in Jahrgangsklassen von 11 LehrerInnen und einer Lehramtsanwärterin unterrichtet werden. Offener Ganztag (OGS) und Verlässliche Betreuung bis 13.10 Uhr (VGS) finden an unserer Schule statt. Die Bundesfreiwilligen sollen die Lehrerkräfte bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler am Vormittag unterstützen. Sie sollen z.B. in der Schuleingangsphase bei der Arbeitsplatzorganisation und Organisation des Schulalltags einzelner Schülerinnen und Schüler helfen. Sie können sich zudem in Kleingruppen als Lernpaten engagieren. Ebenso können sich die Freiwilligen bei der Mitarbeit/ Gestaltung des außerunterrichtlichen Angebots in OGS und VGS einbringen, u.a. als zusätzliche(r) AnsprechpartnerIn in der Hausaufgabenbetreuung. Sie können auch im Nachmittagsbereich Arbeitsgemeinschaften unterstützen oder selbst organisieren und anbieten. Des Weiteren können die Bundesfreiwilligen auch bei der Kooperation mit außerschulischen Stellen unterstützend tätig werden und die LehrerInnen/ MitarbeiterInnen bei Aktionen, wie Ausflügen, Verkehrsausbildung, Klassenfesten o.ä. begleiten. Bei leichten handwerklichen Arbeiten kann der Hausmeister unterstützt werden. Weitere Informationen zur Schule unter www.ggs-kuchenheim.de Den Zeitraum und Umfang Ihres ehrenamtlichen Einsatzes in der Grundschule Kuchenheim besprechen Sie direkt mit der stellvertretenden Schulleiterin Frau Karst. Haben Sie Interesse daran, in der Grundschule Kuchenheim aktiv zu werden, um unsere Arbeit zu unterstützen? Dann wenden Sie sich an... Monika Karst stv. Schulleitung GGS Kuchenheim Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Euskirchen Buschstr. 27 - 29, 53881 Euskirchen Telefon: 02251-781910, Fax: 02251-55004 E-Mail: konrektor(at)kuchenheim.euskirchen.de