Tourist- Information Die Internetseite der NeT GmbH enthält vielfältige Informationen über Euskirchen und die Nordeifel. Dort können Sie auch unmittelbar - Unterkünfte in Euskirchen suchen (Buchung bei den meisten nicht online möglich!) - Prospektmaterial anfordern - nach Sehenswürdigkeiten, Restaurants und Gaststätten und weiteren interessanten Einrichtungen suchen und vieles mehr. Neben den buchbaren Betrieben gibt es eine Auflistung von weiteren Unterkünften, da nicht alle Betriebe an das Buchungssystem angeschlossen sind. Diese Betriebe können von Ihnen individuell angefragt werden. Informationsmaterial können Sie auch über unser Kontaktformular anfordern. Bitte geben Sie an, welche Art von Informationen Sie wünschen. Besucher der Kreisstadt Euskirchen können sich zudem an folgenden Stellen über die Stadt und die Umgebung informieren und Prospektmaterial erhalten: Infopunkt am Bahnhof/Stadtverkehr Euskirchen Zentrale Anlauf- und Informationsstellen sind der InfoPunkt auf dem Omnibusbahnhof und das KundenCenter gegenüber dem Bahnhof (Oststraße 1-5), beides von der kommunalen Stadtverkehrsgesellschaft SVE betrieben. Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 07:00 - 18:00 Uhr In den Schulferien 09:00 - 15:00 Uhr Telefon Infopunkt: 02251/1414145 Kunden Center: 02251/14140 Rathaus Euskirchen - Tourismusbüro Kölner Straße 75 53879 Euskirchen Telefon: 02251/14226 Fax-Nr.: 02251/1458226 Öffnungszeiten Bürgerbüro im Alten Rathaus Baumstraße 2 53879 Euskirchen Öffnungszeiten
Wer muss ein Gewerbe anmelden? Grundsätzlich muss jeder, der eine selbständige Tätigkeit ausübt, auch ein Gewerbe anmelden. Es gibt einige Ausnahmen, z.B. Ärzte, Heilpraktiker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. Diese gelten als freiberufliche Tätigkeiten und sind gewerberechtlich nicht meldepflichtig. Bitte setzen Sie sich im Zweifelsfall mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Fall genau einordnen können. Grundvoraussetzung für die Gewerbeanmeldung in Euskirchen ist, dass sich das Gewerbe auch in Euskirchen befindet, da sich die Zuständigkeit des Gewerbeamtes nach der Anschrift der Betriebsstätte richtet. Wir können nur Gewerbemeldungen für das Stadtgebiet Euskirchen vornehmen, nicht für den ganzen Kreis Euskirchen, da wir keinen Zugriff auf die Daten der anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben. Wenn sich Ihre Betriebsstätte, oder, wenn Betriebsstätte und Wohnungsanschrift identisch sind, Ihre Wohnung z.B. in Bad Münstereifel, Weilerswist, Zülpich oder einer anderen kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde befindet, müssen Sie das Gewerbe bei dem dortigen Gewerbeamt anmelden!
EURO-Park EURO-Park (Gewerbegebiet Euskirchen-Roitzheim) Nachdem durch den zunehmenden Flächenverbrauch durch Gewerbebetriebe im Bereich der Kernstadt die zur Verfügung stehenden Freiflächen oder auch Brachen aufgebraucht waren, siedelten die ersten Unternehmen mit hohem Flächenverbrauch - wie zum Beispiel die Westdeutschen Steinzeugwerke und die Zuckerfabrik - bereits an der Peripherie der Stadt. Mit diesen Unternehmen war damit der erste Schritt zur gewerblichen Stadtrandentwicklung eingeleitet. Als im Laufe der Zeit weitere Unternehmen mit Expansionsgedanken an die Stadtverwaltung herantraten, galt es, den Trend der "gewerblichen Suburbanisierung" in seiner Entwicklung städtebaulich zu leiten und entsprechende Flächen für Betriebe mit Verlagerungsbedarf stadtnah, das heißt an der Peripherie, zu erschließen. Westlich der L 194 wurden großräumig Bereiche geplant, entwickelt und erschlossen, die einen attraktiven Standort für namhafte Unternehmen aus den Bereichen Produktion, Handwerk, Handel und Dienstleistungen darstellen. Aufgrund der hohen Nachfrage, wurde das bestehende Gewerbegebiet EURO-Park West durch die Erschließung weiterer Flächen um den EURO-Park Ost (östlich der L 194 zum Ortsteil Roitzheim gelegen) erweitert. Im Zuge einer weiteren Ausdehnung in Richtung Süden, wurden nunmehr zusätzliche Flächen erschlossen, die für Betriebsansiedlungen und -verlagerungen zur Verfügung stehen. Heute bildet der EURO-Park in seiner Gesamtheit ein in sich zusammenhängendes, direkt an die Stadt angrenzendes, etwa 170 Hektar großes Areal im Südosten Euskirchens. Dieses in seinen Wurzeln älteste Wirtschaftsgebiet stellt mit namhaften Betrieben und Produktionsstätten einen wesentlichen Schwerpunkt der Euskirchener Wirtschaft dar. Informationen zu freien Gewerbeflächen finden Sie hier .
Fachbereichsleitung; Betriebsleitung Stadtbetrieb Freizeit und Sport Stadtbetrieb Kultureinrichtungen
Gewerbe- und Industriegebiete Der Standort Euskirchen hat zurückblickend einen tiefgreifenden Strukturwandel erfahren. Die ehemals bedeutende Tuchindustrie, die ihr Hoch Mitte der 1950er Jahre mit 54 Betrieben und ca. 9.000 Beschäftigten hatte, ist aus der Euskirchener Wirtschaftslandschaft gänzlich verschwunden. Eine restaurierte Tuchfabrik im Ortsteil Kuchenheim, die bis in die 1960er Jahre noch produzierte, gewährt dem Besucher einen Einblick in die Euskirchener Wirtschaftsgeschichte. Die Alte Tuchfabrik ist heute ein beliebtes Ausflugsziel und bietet ein einzigartiges Ambiente für verschiedene Veranstaltungen. Die wirtschaftliche Landschaft Euskirchens hat sich seitdem zusehend geändert. Heutzutage prägen eine Vielzahl von überwiegend im Handwerksbereich angesiedelten klein- und mittelgroßen Betrieben neben einigen Großunternehmen das Wirtschaftsgefüge. Traditionell hatte die Mehrheit dieser Betriebe ihre Standorte im Bereich der Kernstadt. Die Nähe zum Kunden als Standortvorteil erwies sich städtebaulich und verkehrlich jedoch zunehmend problematischer. Dies bewegte viele dieser Unternehmen dazu, einen neuen Standort "auf der grünen Wiese" zu suchen. So entstanden im Laufe der Zeit mit dem EURO-Park und dem IPAS zwei große Gewerbe- und Industriegebiete, in denen heutzutage die Mehrzahl der über 21.000 Beschäftigten arbeiten. Zudem ist die 205 Hektar große Industrie- und Gewerbefläche "PrimeSite Rhine Region" für flächenintensive Großprojekte in Euskirchen verortet. Gewerbe- und Industriegebiete der Kreisstadt Euskirchen: EURO-Park IPAS LEP-Fläche-Euskirchen/Weilerswist (PrimeSite Rhine Region)
Wirtschaftsstruktur Der Standort Euskirchen hat zurückblickend einen tiefgreifenden Strukturwandel erfahren. Die ehemals bedeutende Tuchindustrie, die ihr Hoch Mitte der 1950er Jahre mit 54 Betrieben und ca. 9.000 Beschäftigten hatte, ist aus der Euskirchener Wirtschaftslandschaft gänzlich verschwunden. Nur eine restaurierte Tuchfabrik im Ortsteil Kuchenheim, die bis vor wenigen Jahren noch produzierte, ist heutzutage ein beliebtes Ausflugziel und gewährt dem Besucher einen Einblick in die Euskirchener Wirtschaftsgeschichte. Die wirtschaftliche Landschaft Euskirchens hat sich seitdem zusehend geändert. Heutzutage prägen eine Vielzahl von überwiegend im Handwerksbereich angesiedelten klein- und mittelgroßen Betrieben neben einigen Großunternehmen das Wirtschaftsgefüge. Traditionell hatte die Mehrheit dieser Betriebe ihre Standorte im Bereich der Kernstadt. Die Nähe zum Kunden als Standortvorteil erwies sich städtebaulich und verkehrlich jedoch zunehmend problematischer. Dies bewegte viele dieser Unternehmen dazu, einen neuen Standort "auf der grünen Wiese" zu suchen. So entstanden im Laufe der Zeit mit dem EURO-Park und dem IPAS zwei große Gewerbe- und Industriegebiete. Die Stärke Euskirchens als Wirtschaftstandort beruht auf der Vielseitigkeit seiner Wirtschaftsstruktur, einem Mix aus sog. Global Playern und lebendigem Mittelstand und einer ausgezeichneten Infrastruktur. Unternehmen aus allen Branchen und Wirtschaftszweigen operieren in Euskirchen und stützen damit den Wirtschaftsstandort. Die Entwicklung Euskirchens zum Mittelzentrum mit oberzentralen Funktionen im Schnittpunkt der Regionen Köln und Aachen spiegelt sich nicht nur in seiner wirtschaftlichen Bedeutung für das Umland wieder; Euskirchen ist auch Wohn- und Einkaufsstadt. Durch die Ausweisung von neuen Wohnbaugebieten wird dem prognostizierten Einwohnerzuwachs (2015: 60.000 Einwohner) bereits frühzeitig Rechnung getragen.
Wie melde ich ein Gewerbe an? Sie können persönlich hier vorsprechen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Wir füllen dann die Gewerbeanmeldung mit Ihnen zusammen aus und Sie können die Gebühr dann direkt in bar bei uns einzahlen. Sie können auch jemanden beauftragen, die Gewerbeanmeldung mit den erforderlichen Unterlagen und der Verwaltungsgebühr bei uns einzureichen. Bitte stellen Sie dann eine Vollmacht auf Denjenigen oder Diejenige aus. Sie können die Gewerbeanmeldung mit den fotokopierten Unterlagen auch per Post zusenden. Die Verwaltungsgebühr legen Sie dann bitte in Form eines Verrechnungsschecks bei. Formulare: Gewerbeanmeldung Gewerbeummeldung Gewerbeabmeldung Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter (bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben bei der Kreisstadt Euskirchen, Fachbereich 4, Baumstr. 2, 53879 Euskirchen einreichen) Wichtig bei allen Möglichkeiten: Sie müssen auf jeden Fall ein Anmeldeformular im Original einreichen oder zusenden, das Sie persönlich unterschrieben haben. Dieses Formular können Sie entweder bei uns ausfüllen, auf Anfrage per Post erhalten oder hier ausdrucken und dann mit Originalunterschrift hier einreichen bzw. zusenden. Gewerbeummeldung Eine Gewerbeummeldung muss dann vorgenommen werden, wenn Sie einen bereits bestehenden Betrieb erweitern , also eine weitere Tätigkeit hinzunehmen. Außerdem müssen Sie das Gewerbe ummelden, wenn Sie Ihre Betriebsstätte innerhalb Euskirchens verlegen oder sobald sich der Name des Gewerbetreibenden geändert hat. Für die benötigten Unterlagen gilt das gleiche wie bei der Gewerbeanmeldung beschrieben ist. Gewerbeabmeldung Eine Gewerbeabmeldung muss dann vorgenommen werden, wenn Sie das Gewerbe nicht mehr ausüben . Außerdem muss das Gewerbe abgemeldet werden, wenn Sie die Betriebsstätte von Euskirchen in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt haben. In diesem Fall müssen Sie das Gewerbe bei der neuen Stadt- oder Gemeindeverwaltung wieder anmelden. Auch hier gilt für die Unterlagen das gleiche wie bei der Gewerbeanmeldung beschrieben ist.
Öffentliche Toiletten Ab dem 01.03.2024 ist die Stadt Euskirchen Mitglied der „netten Toilette“. Die Nette Toilette ist ein Konzept zur Erweiterung des Netzes öffentlich zugänglicher Toiletten in Innenstädten. Lokale Gastronomiebetriebe und Gewerbetreibende stellen hierbei deren Toiletten kostenlos zur Verfügung und erhalten im Gegenzug eine städtische Bezuschussung. Die teilnehmenden Betriebe wurden mit roten Aufklebern an den Eingangsbereichen gekennzeichnet. Überall dort, wo Sie den Aufkleber finden, befindet sich eine öffentlich zugängliche Toilette. Um dort die Toiletten nutzen zu können, muss man kein Gast des jeweiligen Betriebes sein und ebenso keine Gebühr für die Nutzung entrichten. Teilnehmende Betriebe: Restaurant Syrtaki, Alter Markt 9 Eiscafe Nandi, Vuvenstraße 2 Kochlöffel, Neustraße 38A Cafe Berlin, Berliner Straße 26 Jo 3 American Bar, Berliner Straße 23 Donna Mia, Herz-Jesu-Vorplatz 9 Zusätzliche öffentliche Toiletten: Rathaus Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75 Bibliothek im Kulturhof, Wilhelmstraße 32-34 Altes Rathaus, Baumstraße 2 Galeria Euskirchen, Spiegelstraße 14 Bahnhof Euskirchen, Oststraße (roter Würfel) (Behindertengerechtes WC mit EU-Schlüssel erreichbar) (ohne Schlüssel gegen eine Gebühr von 1 €) Toilettenanlage Annaturmplatz Aktuell noch in Renovierung: Parkhaus Entenpfuhl (Behindertengerechtes WC mit EU-Schlüssel erreichbar) Aktuell noch in Renovierung: Parkhaus Spiegelstraße (Behindertengerechtes WC mit EU-Schlüssel erreichbar) Alle Teilnehmenden sind zudem in der App http://app.die-nette-toilette.de/ der netten Toilette mit den jeweiligen Öffnungszeiten hinterlegt.
Ortsrecht der Kreisstadt Euskirchen Hinweis zur Einführung des Euro zum 01.01.2002: Beträge in städtischen Satzungen, die nicht aufgrund anderer Vorgaben erhöht/reduziert oder geglättet werden mussten, wurden ab dem 01.01.2002 exakt mit dem Faktor 1,95583 in Euro umgerechnet. Diese Umrechnung bedurfte keiner öffentlichen Bekanntmachung. Soweit Satzungen geändert wurden, werden dort Beträge in EUR ausgewiesen. Inhalt Hauptsatzung der Stadt Euskirchen (10/1) Verwaltungsgebührensatzung (10/2) Gebührentarif(10/2-2) Geschäftsordnung für den Rat (10/3) Satzung der Stadt Euskirchen für die Durchführung von Bürgerentscheiden (10/4) Vergabeordnung (10/5) Richtlinie für besondere Ehrungen (10/6) Rechnungsprüfungsordnung (14/1) Betriebssatzung des Stadtbetriebs Kultureinrichtungen Euskirchen (18/3) Entgeltordnung der Stadtbibliothek Euskirchen (18/4) Entgeltordnung für das Stadtmuseum Euskirchen (18/5) Entgeltordnung City-Forum Euskirchen (18/6) Benutzungs- und Entgeltordnung zum Archiv Euskirchen (18/7) Entgeltordnung Theater Euskirchen (18/8) Benutzungs- und Entgeltordnung des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen (18/9) Satzungen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (22/0) Hundesteuersatzung (22/1) Satzungen der Stadt Euskirchen über die Erhebung von Vergnügungssteuer (22/2) Satzung über die Festsetzung des Kassenkredits für die Stadtkasse der Stadt Euskirchen (Kassenkreditsatzung) (22/3) Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Euskirchen (Wettbürosteuersatzung) (22/4) Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Euskirchen - Euskirchener Stadtordnung (32/1) Anlagen zur Euskirchener Stadtordnung (32/1-1) Euskirchener Stadtordnung (EuSO) - Verwarnungs- und Bußgelder (32/1-2) Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag (32/4) Stadtfest Knollenfest Simon-Juda-Markt Weihnachtsmarkt Wochenmarktordnung (32/5) Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften (32/6) Ordnungsbehördliche Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Stadt Euskirchen (32/7) Parkplan2020-Internet.pdf Zone_IV.pdf Satzung der Kreisstadt Euskirchen vom 14.12.2022 über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen (32/8) Ordnungsbehördliche Verordnung vom 14.12.2022 über die Erhebung von Gebühren für die Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührenordnung) (32/8-1) Zone A-F Satzung über die Erhebung von Entgelten und Kostensatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) (37/1) Kostentarif zur Satzung über die Erhebung und Kostensatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (37/1-1) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Euskirchen (37/2) Aufhebungssatzung über die Höhe des zu leistenden Verdienstausfalles nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in der Stadt Euskirchen (37/3) Satzung der Kreisstadt Euskirchen über den Ersatz des Verdienstausfalles, der Ausbilderentschädigung und der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Euskirchen (37/3-1) Richtlinien der Stadt Euskirchen über die außerschulische Nutzung von Räumlichkeiten und Einrichtungen in städtischen Schulen und Schulhöfen (40/2) Betriebs- und Nutzungsordnung der Kreisstadt Euskirchen für Veranstaltungsstätten mit Bühnen- oder Szenenflächen (40/3) Benutzungsordnung für die Parkplätze der weiterführenden Schulen der Stadt Euskirchen (40/4) Satzung der Stadt Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ vom 14.12.2017 gültig bis zum 31.07.2024 (40/5) Satzung der Kreisstadt Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ vom 12.03.2023 gültig ab 01.08.2024 (40/5-1) Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Euskirchen vom 20.12.1996 über die Unterhaltung und Benutzung von Übergangsheimen für die vorläufige und vorübergehende Unterbringung von Spätaussiedlern (Unterbringungssatzung für Spätaussiedler) Satzung der Stadt Euskirchen über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften für die vorläufige und vorübergehende Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Obdachlosen („Unterbringungssatzung“) (50/2) Geschäftsordnung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Kreisstadt Euskirchen (50/3) Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendforums der Stadt Euskirchen (50/5) Geschäftsordnung Senioren in Euskirchen (50/6) Richtlinien zum Zwecke der Förderung von Maßnahmen für alte und behinderte Menschen der Stadt Euskirchen gem. Beschluss des Ausschusses für Jugend und Soziales (50/7) Geschäftsordnung des Integrationsrates der Kreisstadt Euskirchen (50/8) Wahlordnung der Stadt Euskirchen für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder (50/9) Richtlinien der Stadt Euskirchen über die Nutzung der städtischen Sportanlagen (52/1) Betriebssatzung des Stadtbetriebes Freizeit und Sport Euskirchen (52/2) Entgeltordnung für die Bereitstellung von Nutzungszeiten im Sportbad der Badewelt Euskirchen (52/3) Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Euskirchen (60/1) Entwässerungssatzung der Stadt Euskirchen -EWS- (60/3) Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Euskirchen -GS- (60/4) Beitrags- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Euskirchen -BKS- (60/5) Satzung über die Entsorgung der Inhalte von Grundstücksentwässerungsanlagen (60/6) Stellplatzsatzung der Kreisstadt Euskirchen vom 15.07.2020 (61/4) Plan zur Stellplatzsatzung Anlage 1 zur Stellplatzsatzung Anlage 2 zur Stellplatzsatzung Satzung über die Zuweisung der Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz auf den Ausschuss für Umwelt und Planung der Stadt Euskirchen (61/5) Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §8 a Bundesnaturschutzgesetz -BnatSchG- (61/6) Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen von Kleinkindern (63/1) Betriebssatzung für den Stadtbetrieb nach Eigenbetriebsrecht Zentrales Immobilienmanagement Euskirchen (ZIM) (65/1) Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Euskirchen (66/1) Anlage I zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Euskirchen (§2 Abs.1) (66/1-I) Anlage II zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Euskirchen (§4 Abs.1) (66/1-II) Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Euskirchen (66/2) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Euskirchen (66/3) Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung der Stadt Euskirchen (66/3-1) Betriebssatzung des Stadtbetriebes Technische Dienste (66/8) Friedhofssatzung der Stadt Euskirchen (67/1) Friedhofsgebührensatzung mit öffentlich rechtlichem Gebührentarif (67/2) Gebührentarif (67/2-I) Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) (70/1) Anlage zu §2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (70/1-1) Satzung über die Erhebung von Marktgebühren für die Wochenmärkte und Standgebühren für die Kirmessen und Jahrmärkte in der Stadt Euskirchen (72/1) Eintrittspreise Waldfreibad Steinbachtalsperre Verbandssatzung des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen - Swisttal (81/1) Satzung über die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen - Swisttal (81/2) Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Aufwandersatz des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen - Swisttal (81/3)
IPAS (Industrie- und Gewerbepark "Am Silberberg") Ein Schlüsselfaktor der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeit eines Standortes ist neben der Verfügbarkeit ausreichender Gewerbe- und Industrieflächen auch deren verkehrsgünstige Lage im Raum. Parallel zur Entwicklung stadtnaher Gewerbe- und Industrieflächen (EURO-Park) bildete sich vor gut 40 Jahren mit der Ansiedlung des Weltunternehmens Procter & Gamble eine neue industrielle Keimzelle in Euskirchen. Ein geeigneter Standort hierfür wurde im Nordosten der Kernstadt nahe des Ortsteils Großbüllesheim erschlossen. Wegen der günstigen Lage zu den Autobahnen A 1 und A 61 entstand hier auf einer über 2 Mio. m² großen Fläche unter dem prägnanten Namen IPAS (Industriepark "Am Silberberg") das größte zusammenhängende Gewerbe- und Industriegebiet des Kreises Euskirchen. Wegen der günstigen Lage des IPAS, der über einen eigenen Bahnanschluss verfügt, haben sich hier in der Vergangenheit viele Betriebe der unterschiedlichsten Branchen niedergelassen. Derzeit stehen hier noch wenige Gewerbe- und Industrieflächen bis circa 40.000 m² für Betriebsansiedlungen und -verlagerungen zur Verfügung. Informationen zu freien Gewerbeflächen finden Sie hier .