Allgemeines über die Stadt Euskirchen Aus dem Jahr 870 stammt die erste urkundliche Erwähnung Euskirchens im Vertrag von Meersen als "Augstchirche" (wohl für: Kirche in der Aue). Seit 1302 besitzt Euskirchen das Stadtrecht und feierte 2002 die 700ste Wiederkehr der Stadtrechtverleihung mit vielen Veranstaltungen. 1827 wurde Euskirchen Kreisstadt und damit Zentrum einer ganzen Region. In stetiger Aufwärtsentwicklung ist die Stadt heute mit ihren ca. 56.000 Einwohnern Sitz zahlreicher zentraler Institutionen für einen Versorgungsbereich von knapp 200.000 Menschen. Im Laufe ihrer Geschichte hat Euskirchen einige berühmte Persönlichkeiten hervorgebracht, deren Einfluss und Wirken weit über die Stadtgrenzen hinaus reichten. Ihr besonderes Gepräge erhält die Stadt durch die Mischung aus noch erhaltener Historie und ihrem modernen Einkaufsstadtcharakter. Teile der alten Stadtmauer sowie drei der Türme, die früher zur Stadtbefestigung gehörten, stehen Seite an Seite mit moderner Architektur. Innerhalb des mittelalterlichen Stadtmauerrings erstreckt sich die in den 1970er Jahren angelegte Fußgängerzone mit namhaften Kaufhäusern, zahlreichen Einzelhandelsgeschäften und vielen Cafés, die teilweise schon seit Generationen den guten Ruf der Stadt als Einkaufszentrum mitbegründet haben. In fußläufigen Entfernungen lädt Euskirchen zwischen dem Alten Markt und dem Bahnhof zum Bummeln, Einkaufen und Verweilen ein. Die Einkaufsmöglichkeiten wurden stetig ausgeweitet. 1994 wurde die Wilhelmstraße zur Einkaufsstraße umgestaltet, zwei neue Einkaufspassagen kamen hinzu und 1996 eröffnete das Kino-Center "Galleria" mit seinen fünf Kinosälen. Ende des Jahres 2005 wurde die Umgestaltung des Bahnhofquartiers abgeschlossen. Mit dem Parkhotel und dem Veybach-Center wurden in diesem Bereich zwei optische Highlights und zwei weitere Anziehungspunkte im Stadtzentrum geschaffen. Das Euskirchener City-Forum und das Stadttheater Euskirchen als kultureller Mittelpunkt im Stadtgeschehen runden das einwohner- und besucherfreundliche Bild Euskirchens ab. Drei günstig gelegene Parkhäuser und viele Parkplätze machen es den motorisierten Besuchern der Kreisstadt leicht, ihre Fahrzeuge zentral abzustellen. Daneben bietet der Stadtbusverkehr die Möglichkeit, auf das Auto zu verzichten und verschafft auch Nichtmotorisierten die gewünschte Mobilität. Die Stadtbusse fahren nicht nur innerhalb der Kernstadt, sondern binden auch die Ortsteile an die Kernstadt an, so dass man mit dem blau-gelben Stadtbus fast überall hingelangen kann. Als Wohnort erhält die Kreisstadt ihren Reiz durch die vermittelnde Lage zwischen der Metropole Köln und den Großstädten Bonn und Aachen einerseits und den grünen Höhenzügen der Eifel andererseits. Jedoch ist auch Euskirchen selbst landschaftlich reizvoll. Zur Kreisstadt gehören 22 Ortsteile, die im Gegensatz zur Kernstadt weitgehend ländlich geprägt sind. Schöne Ausflugsziele sind dort zu finden. Insbesondere das ausgedehnte Gebiet um die Steinbach- und die Madbachtalsperre zieht nicht nur erholungsuchende Euskirchener, sondern auch Besucher von weit her an. Als Industrie- und Gewerbestandort war die Stadt früher maßgeblich geprägt durch die Tuchindustrie. Heute verfügt Euskirchen über eine vielfältige, ausgewogene und gesunde Wirtschaftsstruktur. Dadurch bietet die Stadt viele Arbeitsplätze auch für ein weites Einzugsgebiet. In den Industrie- und Gewerbegebieten der Stadt haben sich Industriebetriebe von Weltruf angesiedelt. Neuen Wirtschaftsbetrieben werden dort ebenfalls attraktive Möglichkeiten geboten. Die zentrale Lage der Stadt und die gute Verkehrsanbindung auf Straße und Schiene an das internationale Verkehrsnetz sprechen für den Zukunftsstandort Euskirchen.
Unterstützung für Eigentümer von Denkmälern Für eine erste Einschätzung von geplanten Maßnahmen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Euskirchen zur Verfügung. Ein pragmatischer und unbürokratischer Umgang bei der Betreuung und Beratung denkmalrelevanter Maßnahmen wird Ihnen zugesichert. Allen Verantwortlichen ist es wichtig, bei den Genehmigungen eine schnelle, passende und tragbare Lösung zu finden. Ansprechpartnerinnen der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Euskirchen sind: Dipl. Ing. Corinna Relles, Tel 02251-14-442 , crelles(at)euskirchen.de Dipl. Ing. Regine Borschdorf, Tel 02251-14-442 , rborschdorf(at)euskirchen.de
eID-Karte Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht gleichzeitig im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit sind, kann auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt werden. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis wird es Ihnen ermöglicht, Ihre Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Die eID-Karte ist ausschließlich für diesen Zweck nutzbar und dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument. Für Einwohner, die mit Hauptwohnsitz in Euskirchen gemeldet sind, ist das Bürgerbüro für die Beantragung der eID-Karte zuständig. Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich, da der Antragsteller sich gegenüber der ausgebenden Stelle unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich identifizieren muss. Folgende Unterlagen werden benötigt: aktuell gültiger Nationalpass oder Personenidentifikationskarte Gültigkeit: Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre. Gebühren für die Ausstellung der eID-Karte: 37,00 Euro Ausführliche Informationen zur eID-Karte und ihrer Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie über das Informationsportal des Innenministeriums . Hinweise Die eID-Karten werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die mehrere Wochen betragen kann. Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, erfolgen. Bitte denken Sie daran Ihre alte eID-Karte mitzugeben, da diese eingezogen oder entwertet wird. Eine entsprechende Vollmacht steht als Download zur Verfügung. Neuer Service der Bundesdruckerei Sie haben Ihre PIN (persönliche Identifikationsnummer gesetzt aber vergessen und möchten sich eine neue PIN setzen? Sie haben Ihren Pin-Brief verlegt, wollen aber nun den elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich eine PIN vergeben? Neben der Möglichkeit, diese Vorgänge im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen zu erledigen, haben Sie nun auch die Möglichkeit diese Vorgänge mit Hilfe des neuen PIN-Rücksetzungs- und Aktivierungsdienstes der Bundesdruckerei bequem von zu Hause aus online vorzunehmen. Ausführliche Informationen zu dieser Nutzungsmöglichkeit finden Sie unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de . Bußgeldvorschriften: Gemäß § 24 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 8 Absatz 2 Satz 1 eine Angabe nicht richtig macht entgegen § 12 Absatz 2 einen elektronischen Identitätsnachweis nutzt oder entgegen § 20 Absatz 1 Nummer 3 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet. Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.
Euskirchen-Pass Schwimmen im Waldfreibad, Weiterbildungsangebote, das Seniorenkino, die Musikschule, die Stadtbibliothek und anderes mehr – der Euskirchen-Pass hält für Sie viele Vorteile bereit. Als Inhaber/in erhalten Sie Angebote aus Kultur, Freizeit und Bildung zu vergünstigten Konditionen. Wer kann den Euskirchen-Pass nutzen? Anspruch auf den Euskirchen-Pass haben folgende Euskirchener Bürgerinnen und Bürger: Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig, die Gültigkeit kann gegebenenfalls verlängert werden. Die Berechtigten erhalten den Euskirchen-Pass kostenlos auf Antrag. Der Antrag ist beim Bürgerbüro der Kreisstadt Euskirchen zu stellen. Entsprechende Bewilligungsbescheide, Einkommensnachweise, Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Ihr Ausweis/Pass sind vorzulegen. Außerdem ist ein aktuelles Passbild erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergünstigungen nur im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden können. Kreisstadt Euskirchen, Bürgerbüro Baumstraße 2, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/14-520 oder -521 E-Mail: info(at)euskirchen.de Internet: www.euskirchen.de
Pflege / Unterstützung für Zuhause Das Zentrale Informationsbüro Pflege Pflegestützpunkte im Kreis Euskirchen compass private Pflegeberatung Antragsverfahren auf Leistungen der Pflegeversicherung Behindertenfahrdienste Besuchsdienste Gesprächskreis für pflegende Angehörige Häusliche Pflege und Betreuung Haus- Notrufsystem Kurzzeitpflege Kurse für pflegende Angehörige Menue-Service Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Taschengeldbörse Teilstationäre Pflege, Tages- und Nachtpflege Verhinderungspflege Wohnberatung „24h – Betreuung“
Stelen auf dem Europaplatz Im Oktober 2005 übergaben Vertreter des Rotary Clubs aus Anlass des 100jährigen Bestehens der Sektion Euskirchen der Stadt ein Kunstwerk des spanischen Künstlers Enrique Asensi als Geschenk. Der inzwischen in Deutschland lebende Künstler war bei der Übergabe seines Werkes persönlich anwesend. Asensi hat bereits vor etlichen Jahren das Kunstwerk "Familie”, das im Rathaus vor dem Standesamt zu sehen ist, geschaffen. Nun kehrt er mit einem noch namenlosen Kunstwerk, welches im Zentrum des Kreisverkehrs am Europaplatz aufgestellt ist, erneut nach Euskirchen zurück. Sein Werk besteht aus zwei Stelen, eine aus Granit, eine aus Cortenstahl. Obwohl aus zwei Teilen bestehend, bildet das Werk doch eine Einheit, die den gesamten Platz beherrscht. Besonders abends, wenn die Stelen angestrahlt werden, ist das Kunstwerk ein Blickfang für jeden Passanten. Bereits in der Planungsphase stießen die Entwürfe Asensis auf breite Zustimmung. Auch in der Bevölkerung wurde das Werk bereits angenommen. Text: Gregor Jonas Fotos: Silke Winter
EU-FUN e.V. - Familienkompass für Familien Der Verein EU-FUN e.V. wurde im Sommer 2010 gegründet und versucht, dort Hilfe und Unterstützung zu bieten, wo andere keine Unterstützung leisten (können) oder sich nicht zuständig fühlen. EU-FUN möchte insbesondere innovative Ansätze der Elternbildung (z.B. nach „Marte Meo“) niedrigschwellig und möglichst kostenfrei gerade jungen Eltern zugänglich machen und bessere Infomaterialien zu Unterstützungsangeboten für Familien im Kreis Euskirchen der Öffentlichkeit zugänglich machen (in Arztpraxen, Kindertagesstätten, Familienzentren, Behörden etc. ). nach weiteren Möglichkeiten suchen, der Familien- und Kinderarmut in seinen vielfachen Erscheinungsformen wirksam zu begegnen. Der Verein ist anerkannt gemeinnützig, politisch zur Neutralität verpflichtet und auch konfessionell unabhängig. Er ist ausschließlich ehrenamtlich organisiert. Personalkosten sind per Satzung ausgeschlossen, damit Spendengelder effizient eingesetzt werden können. Im FAMILIEN KOMPASS finden Sie Informationen und Adressen zu den Thema: Erste Wege nach der Geburt Wirtschaftliche Hilfen Hilfen und Beratung Betreuung und Förderung Gesund aufwachsen Notrufe und wichtige Rufnummern Kontakt: EU-FUN e.V. c/o Kreishaus, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen E-Mail: info(at)eu-fun.de Web: www.eu-fun.de
Frauenberatungsstelle Euskirchen Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. unterhält u.a. folgende Zweckbetriebe: Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Gerberstraße 49 53879 Euskirchen Tel.: 02251 / 75140 Fax: 02251 / 921724 Email: fbst(at)frauen-helfen-Frauen.eu Link: www.frauen-helfen-frauen.eu Die Frauenberatungsstelle Euskirchen ist eine Beratungsstelle für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren. In der offenen Beratungszeit erhalten Frauen und Mädchen telefonisch oder persönlich ohne Anmeldung erste Informationen und können einen Termin für ein ausführlicheres Beratungsgespräch, bei Bedarf auch mehrere, vereinbaren. Schwerpunktthemen sind u.a. Essstörungen, sexuelle Übergriffe und häusliche Gewalt. Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung Frauen helfen Frauen e.V. Gerberstraße 49 53879 Euskirchen Tel.: 02251 / 929225 Fax: 02251 / 54866 Email: bst218(at)frauen-helfen-frauen.eu Link: www.frauen-helfen-frauen.eu Angebote für Jugendliche: Infos und Gespräche zu Liebe Sexualität erstes Mal Verhütung wenn Dir etwas Unangenehmes passiert ist wenn Du Liebeskummer hast (ungewollte) Schwangerschaft Lesbisch, bi- oder schwul?! Coming out ... Zu einem persönlichen Gespräch darf gerne auch eine Freundin, ein Freund oder ... mitgebracht werden. Die Beratungsstelle unterliegt der Schweigepflicht und die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym. Angebote für Eltern und Multiplikatoren: Die Beratungsstelle bietet zu den Themen Liebe, Partnerschaft, Sexualität, Verhütung, Schwangerschaft, ... Präventionseinheiten, auch für eine ganze Schulklasse, und offene Mädchensprechzeiten an. Für Gespräche und Informationen steht das Team der Beratungsstelle auch Müttern, Vätern, Pädagoginnen und Pädagogen gerne zur Verfügung.
Der Kita-Navigator des Kreises Euskirchen Mit dem Kita-Navigator informieren und vormerken mit System! Über den Kita-Navigator können Sie Ihr Kind online in bis zu drei Kitas in Ihrem Wohnort im Kreis Euskirchen anmelden. Zu jeder Kita gibt es ein Portrait mit allen Informationen, die Sie als Eltern benötigen, um einen ersten Eindruck zu gewinnen, ob die Kita für Sie in Frage kommt. Natürlich kann das Online-Verfahren den persönlichen Eindruck nicht ersetzen. Nach der Online-Anmeldung werden Sie von Ihren Wunsch-Kitas zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Gerne können Sie sich auch bereits bevor Sie den Kita-Navigator nutzen möchten vor Ort überzeugen, ob eine Kita Ihren Erwartungen entspricht. Vereinbaren Sie dafür einen Termin in der entsprechenden Kita! Hier geht es weiter zum Kita-Navigator. Sollten Sie keinen Zugang zu einem internetfähigen Gerät haben oder sich mit dem System nicht zurechtfinden, hilft man Ihnen gerne in jeder Kita oder im Servicebüro Kita-Navigator im Kreishaus in Euskirchen: Service-Büro Kita-Navigator Tel: 02251/151303 Büro C 107 Kita-navigator(at)kreis-euskirchen.de Weitere Informationen finden Sie hier . Bitte beachten Sie: Mit dem System ist lediglich eine Vormerkung möglich. Das ist noch keine Garantie für einen Betreuungsplatz in einer der ausgewählten Kitas. Der Kita-Navigator hilft nur bei der Auswahl und Vormerkung für Kindertagesstätten. Vielleicht kommt für Sie aber auch oder nur die Betreuung Ihres unterdreijährigen Kindes in Tagespflege in Frage. Dann wenden Sie sich bitte an den Kinderschutzbund Euskirchen. Dort wird man eine passende Tagesmutter/einen Tagesvater für Ihr Kind finden. Die Kosten sind übrigens dieselben, wie die für einen Platz in einer Kita!
Was kann noch beantragt werden? Für verschiedene Erlaubnisse oder auch zur Vorlage bei Arbeitgebern benötigen Sie teilweise einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister . Diesen erhalten Sie beim Gewerbeamt Ihres Wohnortes, bzw. wenn Sie eine Firma sind, beim Gewerbeamt am Geschäftssitz Ihrer Firma. Folgende Unterlagen werden zur Beantragung benötigt: Personalausweis oder Pass, bei Firmen der aktuelle Handelsregisterauszug Verwaltungsgebühr in Höhe von zur Zeit 13,00 EUR (Stand 01.01.2008) Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde, falls der Auszug für die Erteilung einer Erlaubnis bei einer Behörde benötigt wird. Den Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch wieder entweder persönlich oder schriftlich beantragen. Bei der schriftlichen Beantragung fügen Sie die benötigten Unterlagen bitte in Fotokopie bei und legen einen Verrechnungsscheck über die Verwaltungsgebühr bei! Der Antrag wird von hier aus zum Bundesamt für Justiz nach Bonn gesandt, wo der Antrag bearbeitet wird. Nach ca. 10 - 14 Tagen erhalten Sie bzw. die Behörde, für deren Erlaubnis Sie die Unterlagen benötigen, dann den entsprechenden Auszug. Wie bereits bei der Gewerbeanmeldung erwähnt, können Sie bei uns auch eine Gaststättenerlaubnis beantragen, wenn sich die Gaststätte, die Sie übernehmen oder errichten wollen, im Stadtgebiet Euskirchen befindet. Da die Unterlagen, die Sie dafür benötigen, sehr umfangreich sind und sich im Einzelfall auch unterscheiden, ist es in diesem Fall unbedingt erforderlich, dass Sie persönlich bei uns vorsprechen. Nur so können wir Sie individuell beraten. Das gleiche gilt für Spielhallenerlaubnisse, Bewachungserlaubnisse, Versteigerererlaubnisse und Reisegewerbekarten. Außerdem erhalten Sie bei uns Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes, die sogenannten Schankerlaubnisse . Diese müssen Sie beantragen, wenn Sie z.B. als Verein ein Sommerfest, Vereinsfest, eine Sportwoche oder ähnliches ausrichten und dabei alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Entgelt anbieten. Antrag auf Erteilung einer Schankerlaubnis (nur zum drucken) Antrag auf Schankerlaubnis (ausfüllbar) (WORD) Auskünfte aus dem Gewerberegister Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Das bedeutet, dass Sie nur eine Auskunft über einen Gewerbetreibenden erhalten können, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran nachweisen können. Um Ihnen eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilen zu können, benötigen wir eine schriftliche Anfrage von Ihnen. Bitte teilen Sie uns darin mit, wozu Sie die Auskunft benötigen und fügen ggf. entsprechende Kopien bei (z.B. Kopie einer offenen Forderung). Bitte teilen Sie uns außerdem möglichst genau mit, wen Sie suchen, also nicht nur einen sog. Phantasie-Firmennamen, sondern auch bei Ihnen bekannte Ansprechpartner, damit wir den gesuchten Gewerbetreibenden möglichst genau zuordnen können. Wenn Ihnen ein Geburtsdatum vorliegt hilft es uns sehr, wenn Sie auch dieses in Ihrer Anfrage angeben. So können wir bei Namensgleichheit vermeiden, dass wir Ihnen eine falsche Auskunft erteilen. Die Verwaltungsgebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 20,50 EUR . Diese legen Sie Ihrer Anfrage bitte als Verrechnungsscheck bei.