Euskirchen-Pass Schwimmen im Waldfreibad, Weiterbildungsangebote, das Seniorenkino, die Musikschule, die Stadtbibliothek und anderes mehr – der Euskirchen-Pass hält für Sie viele Vorteile bereit. Als Inhaber/in erhalten Sie Angebote aus Kultur, Freizeit und Bildung zu vergünstigten Konditionen. Wer kann den Euskirchen-Pass nutzen? Anspruch auf den Euskirchen-Pass haben folgende Euskirchener Bürgerinnen und Bürger: Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig, die Gültigkeit kann gegebenenfalls verlängert werden. Die Berechtigten erhalten den Euskirchen-Pass kostenlos auf Antrag. Der Antrag ist beim Bürgerbüro der Kreisstadt Euskirchen zu stellen. Entsprechende Bewilligungsbescheide, Einkommensnachweise, Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Ihr Ausweis/Pass sind vorzulegen. Außerdem ist ein aktuelles Passbild erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergünstigungen nur im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden können. Kreisstadt Euskirchen, Bürgerbüro Baumstraße 2, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/14-520 oder -521 E-Mail: info(at)euskirchen.de Internet: www.euskirchen.de
EU-Pass Der Euskirchen-Pass wird auf Antrag vom Bürgerbüro der Stadt Euskirchen für Euskirchener Bürger ausgestellt, soweit deren Familieneinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet oder Leistungen nach den Bestimmungen des Zwölften Buches – Sozialgesetzbuch – SGB XII oder Leistungen nach dem Bürgergeld-Gesetz bezogen werden. Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann ebenfalls auf Antrag ein Euskirchen-Pass ausgestellt werden wenn sie der Stadt Euskirchen im Rahmen des Verteilungsverfahrens zugewiesen wurden. Als Inhaber eines Euskirchen-Passes haben Sie gegen Vorlage dieses Dokuments die Möglichkeit an den nachfolgend aufgeführten Freizeitmaßnahmen vergünstigt teilzunehmen oder die nachfolgend aufgeführten Bildungs- und Kulturangebote zu ermäßigten Entgelten zu nutzen: Teilnahme an der Stadtranderholung (Anträge auf Teilnahme an der Stadtranderholung werden im Rathaus, Kölner Straße 75, gestellt) Jugendfahrten Seniorenkino Nutzung des Waldfreibades an der Steinbachtalsperre Angebote der Stadtbibliothek - Kulturhof - Kursangebote der Musikschule Euskirchen, Kommerner Straße 69 Weiterbildungsangebote der Familienbildungsstätte Haus der Familie Weiterbildungsangebote anerkannter Euskirchener Familienzentren Weiterbildungsangebote des DHB-Netzwerkhaushalt, Kreisverband Euskirchen Folgende Unterlagen werden benötigt: Bezieher von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des Zwölften Buches – Sozialgesetzbuch – (SGB XII) oder nach dem Bürgergeld-Gesetz benötigen den jeweils aktuell gültigen Bewilligungsbescheid Personen mit geringem Einkommen benötigen die Einkommensnachweise aller Haushaltsangehöriger sowie einen Nachweis über die zu zahlende Kaltmiete Jede Person, für die die Ausstellung des Euskirchen-Passes erstmals beantragt wird, benötigt ein aktuelles Passbild. Gültigkeit: Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen kann die Gültigkeit auf Antrag verlängert werden. Weitere Informationen und Richtlinien: Flyer zum Euskirchen-Pass Richtlinien für die Ausstellung und Nutzung des Euskirchen-Passes (gültig ab 01/2014)
Dienstleistungsangebot unseres Bürgerbüros: Anmeldung und Abmeldung Auskunft aus dem Melderegister / Meldebescheinigung Ausweise (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis, vorläufiger Reisepass) eID-Karte Euskirchen-Pass Fischereischeine Führungszeugnis, Gewerbezentralregister Fundsachen Lohnsteuerkarten PIN setzen Rundfunkgebührenbefreiung Schwerbehindertenparkausweis Untersuchungsberechtigungsscheine Wohnberechtigungsscheine Kontaktinformationen Altes Rathaus Baumstraße 2 53879 Euskirchen Telefon: 02251/14-520 oder 02251/14-521 Telefax: 02251/14-524 e-mail: buergerbuero(at)euskirchen.de Öffnungszeiten Online - Terminvergabe (Weiterleitung zum Serviceportal) Erreichbar über die SVE-Linien 871, 872, 860 und 869. Bilder
Weitere Leistungen und Informationen Ergänzend zu den vorherigen Rubriken finden Sie an dieser Stelle eine Auflistung weiterer wichtiger Dienstleistungen und Informationen der Stadtverwaltung Euskirchen, die für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt wichtig sein können, alphabetisch sortiert. Beitragswesen Euskirchen-Pass Friedhofsangelegenheiten Gartenbewässerung / Abwasser Gewerbeangelegenheiten Hundehaltung Hundesteuer Rentenberatung Schiedsangelegenheiten Sondernutzungsgenehmigungen Sozialhilfe und Grundsicherung Straßenbeleuchtung Wohngeld Wohnungsaufsicht Wohnungswesen
Finanzielle Hilfen Beratungshilfen Blindengeld und Blindenhilfe / Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen Euskirchen-Pass Friedhofs- und Bestattungsgebühren Kriegsopferfürsorge Prozesskostenhilfe Rundfunk- und Fernsehgebühren Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Telefongebühren Wohngeld
Klimafolgenanpassung „Das Klima ändert sich und mit ihm die Anforderungen an unsere Gesellschaft.“ (Umweltbundesamt) Vermehrt auftretende Extremwetterereignisse wie Hitzewellen und Trockenperioden, als auch Starkregenereignisse und daraus resultierende Flutkatastrophen machen deutlich, dass der Klimawandel bereits jetzt nicht mehr vollständig aufzuhalten ist. Insbesondere die Flut im Sommer 2021 hat uns gezeigt, mit welcher Wucht uns die Folgen des sich verändernden Klimas treffen können. Maßnahmen zur Anpassung unserer Umwelt und unseres Verhaltens an das sich verändernde Klima bekommen daher einen immer höheren Stellenwert. Um die Klimafolgenanpassung in Euskirchen effektiv voranzutreiben und als dauerhafte Aufgabe zu verstetigen haben sich Verwaltung und Politik dazu entschieden, am European Climate Adaptation Award (eca) teilzunehmen. Im Rahmen des Qualitätsmanagementverfahrens wird die Anpassungskapazität von Städten und Gemeinden untersucht und die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen in einem fortlaufenden Prozess vorangetrieben. Folgende Handlungsfelder werden dazu untersucht: Wasserwirtschaft Kommunale Planung und Stadtentwicklung Bauen, Wohnen und Infrastruktur Menschliche Gesundheit und soziale Infrastruktur Wirtschaft Biologische Vielfalt und Artenschutz Im weiteren Verlauf des eca-Prozesses werden durch die Verwaltung weitere Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, die dabei helfen unsere Stadt und ihre Bevölkerung besser auf die sich verändernden Klimaverhältnisse und häufiger auftretende Hitzewellen, Trockenperioden oder Starkregenereignisse vorzubereiten. Weitere Informationen finden Interessierte unter: www.european-climate-award.de
Tätigkeiten in der Verwaltung Die Kreisstadt Euskirchen braucht eine leistungsfähige und effiziente Verwaltung mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denn die Aufgaben sowie die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sind sehr vielfältig. Entsprechend vielfältig sind die Möglichkeiten für Menschen, die gerne im Verwaltungsbereich arbeiten möchten und eine passende Ausbildung oder ein passendes Studium mitbringen. Das angezeigte Datum entspricht dem jeweiligen Bewerbungsschluss.
Baustelle Fußgängerzone Die Flut 2021 hat Euskirchen erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Auch die Innenstadt ist davon betroffen gewesen. Seitdem hat die Stadt Euskirchen gemeinsam mit Eigentümerinnen und Eigentümern, Anwohnenden sowie Gewerbetreibenden ein Konzept zur notwendigen Neugestaltung der Innenstadt erarbeitet. Auf dieser Basis starten im Februar 2023 umfangreiche Bauarbeiten im Bereich Neustraße und Berliner Straße. Auf diesen Seiten wollen wir Sie über den aktuellen Stand der Bauarbeiten informieren. Die Innenstadt wird während der gesamten Bauphase erreichbar sein. Das Ziel ist, die Bauarbeiten zügig und präzise auszuführen. Wir bitten alle Anliegerinnen und Anlieger sowie Passantinnen und Passanten um Verständnis für auftretende Einschränkungen und freuen uns gemeinsam mit Ihnen auf eine noch schönere Euskirchener Innenstadt! Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Kategorien: Umfang der Bauarbeiten Anprechpersonen Aktuelles Die Neustraße nach der Flut. Eine Skizze der Neustraße nach Abschluss der Maßnahme.
EU-FUN e.V. - Familienkompass für Familien Der Verein EU-FUN e.V. wurde im Sommer 2010 gegründet und versucht, dort Hilfe und Unterstützung zu bieten, wo andere keine Unterstützung leisten (können) oder sich nicht zuständig fühlen. EU-FUN möchte insbesondere innovative Ansätze der Elternbildung (z.B. nach „Marte Meo“) niedrigschwellig und möglichst kostenfrei gerade jungen Eltern zugänglich machen und bessere Infomaterialien zu Unterstützungsangeboten für Familien im Kreis Euskirchen der Öffentlichkeit zugänglich machen (in Arztpraxen, Kindertagesstätten, Familienzentren, Behörden etc. ). nach weiteren Möglichkeiten suchen, der Familien- und Kinderarmut in seinen vielfachen Erscheinungsformen wirksam zu begegnen. Der Verein ist anerkannt gemeinnützig, politisch zur Neutralität verpflichtet und auch konfessionell unabhängig. Er ist ausschließlich ehrenamtlich organisiert. Personalkosten sind per Satzung ausgeschlossen, damit Spendengelder effizient eingesetzt werden können. Im FAMILIEN KOMPASS finden Sie Informationen und Adressen zu den Thema: Erste Wege nach der Geburt Wirtschaftliche Hilfen Hilfen und Beratung Betreuung und Förderung Gesund aufwachsen Notrufe und wichtige Rufnummern Kontakt: EU-FUN e.V. c/o Kreishaus, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen E-Mail: info(at)eu-fun.de Web: www.eu-fun.de
Energie und Klima Energetische Sanierung Lüftungsanlage Emil-Fischer-Gymnasium Klimafolgenanpassung Klimagerechte Bauleitplanung Klimaschutzplan Kommunale Wäremeplanung Kühle Orte und Trinkwasser Mitmachen: Tipps & Links Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik in der Stadt Euskirchen