Ukrainie Flüchtlinge privat aufnehmen Das ist zu beachten Die Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen aus der Ukraine ist groß, auch in Euskirchen. Viele Menschen bieten Zimmer oder private Wohnungen an. Dabei gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten: Darf ich überhaupt Geflüchtete aufnehmen? Ja. Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können visumsfrei nach Deutschland einreisen. Und sie dürfen hier wohnen, wo sie möchten. Dabei können sie auf die staatlichen oder kommunalen Angebote zurückgreifen - müssen es aber nicht. Wer eine Wohngelegenheit anbieten möchte, sollte das im besten Fall organisiert und begleitet durch die Kommune vor Ort tun. Wer selbst zur Miete wohnt und Menschen in dieser Wohnung aufnehmen will, sollte dies unbedingt mit dem Vermieter/der Vermieterin absprechen. Wie biete ich ein Zimmer oder eine Wohnung am besten an? Wer Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchte, kann dies bei der Stadtverwaltung Euskirchen anzeigen. Die Verwaltung vermittelt. Es werden allerdings keine Mietkosten übernommen bzw. Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten durch die Stadt angemietet. Wohraumangebote und Wohnraumvermittlung: Stadt Euskirchen, Frau Ohlerth 02251/14-241 oder sohlerth(at)euskirchen.de Muss ich die Aufnahme von Flüchtlingen irgendwo melden? Theoretisch ist keine Anmeldung nötig, denn als Besucher können sich ukrainische Staatsbürger 90 Tage lang ohne Registrierung in Deutschland aufhalten. Allerdings wird dringend eine Registrierung empfohlen. Eine Registrierung ist sinnvoll, damit ein Überblick über die Zahl der Geflüchteten möglich ist und Hilfe besser koordiniert werden kann. Ohne eine Registrierung eröffnet sich zudem kein Zugang zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Registrieren können sich die Geflüchteten bei der Ausländerbehörde des Kreises Euskirchen (Terminvereinbarung unter 02251 15-1308). Die Stadtverwaltung Euskirchen kann bei der Terminverbeinbarung gegebenenfalls unterstützen: Stadt Euskirchen, Herr Heck 02251/14-511 oder gheck(at)euskirchen.de Was ist mit unbegleiteten Kindern und Jugendlichen? Unbegleitete minderjährige Kinder oder Jugendliche sind absolut schutzbedürftig. Allein dürfen sie nicht aufgenommen werden. Dies liegt in der Zuständigkeit der Jugendämter. Kreisjugendamt: Frau Quast Tel: 02251/15-639 oder petra.quast(at)kreis-euskirchen.de Welchen Status haben Geflüchtete aus der Ukraine? Laut einem aktuellen EU-Ratsbeschluss gilt: die Ukraine-Flüchtlinge erhalten einen "vorübergehenden Schutz". In Deutschland wird dieser durch das Aufenthaltsgesetz gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 AufenthG) gilt für ein Jahr und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Mit diesem Schutz ist etwa eine selbständige Tätigkeit ohne weitere Voraussetzungen möglich. Eine Beschäftigung kann von der Ausländerbehörde im - wie es heißt - "Ermessenswege" erlaubt werden. Personen mit einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG sind berechtigt, Asylbewerberleistungen zu beziehen. Erhalte ich staatliche finanzielle Unterstützung? Sofern Menschen aus der Ukraine in Privatwohnungen eine nach sozialhilferechtlichen Maßstäben angemessene Unterkunft finden und dort Miete zahlen oder sich an den Nebenkosten beteiligen sollen, hilft ihnen dabei der Staat. Es muss sich um ein Mietverhältnis handeln, das nach objektiven Maßstäben als dauerhaft anzusehen ist. Denn dann erhalten sie grundsätzlich die gleichen Leistungen wie Asylbewerber, wenn sie sich registriert haben. Wichtig: Diese Leistungen sind subsidiär. Das bedeutet: Der Staat zahlt nur, wenn die Geflüchteten dafür nicht aus ihrem Vermögen aufkommen können. Die Leistung ist bei der Stadt Euskirchen zu beantragen. Wie sind die Geflüchteten versichert? Die ukrainischen Geflüchteten sind nicht regulär in der Krankenversicherung in Deutschland. Aber im Krankheitsfall steht ihnen aufgrund der Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das allgemeine medizinische Versorgungsangebot zur Verfügung. Dies betrifft sowohl stationäre, ambulante und komplementäre Behandlungsangebote. Zuständig für die Gewährung dieser medizinischen Leistungen ist die Stadt Euskirchen. Diese geben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Behandlungsschein aus, der dem Arzt vorzulegen ist. Was muss gesundheitlich beachtet werden? Viele Ukrainer müssen für den Covid-19-Impfstatus "geimpft" eine erneute Impfung erhalten. Denn Menschen, die im Ausland mit Covid-19-Impfstoffen geimpft wurden, die nicht in der EU zugelassenen sind, benötigen hierzulande eine erneute Impfserie. Entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission kann die neue Impfserie vier Wochen nach der letzten Impfung begonnen werden. Wo finden die Menschen psychische Unterstützung? Die Geflüchteten haben einen Anspruch auf psycho-soziale Betreuung vor Ort, genauso wie auf medizinische Hilfe. Beratungsangebote bieten das DRK Euskirchen ( migration(at)drk-euskirchen.de ) oder der Caritasverband ( simon.rauch(at)caritas.de ). Weitere Informationen finden Sie auch unter den nachstehenden Links: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW Germany4Ukraine www.arbeitsagentur.de/ukraine
Integration Die Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen aus der Ukraine ist groß, auch in Euskirchen. Viele Menschen bieten Zimmer oder private Wohnungen an. Dabei gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir in einer Übersicht zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie auch unter diesen Links: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW Germany4Ukraine www.arbeitsagentur.de/ukraine Die Kreisstadt Euskirchen arbeitet im Hinblick auf die Unterbringung der ihr zugewiesenen Flüchtlinge eng mit verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen. Jedoch kann auch jede/r Einzelne auf unterschiedlichste Weise helfen, sei es durch Spenden oder persönliches ehrenamtliches Engagement. Viele Bausteine tragen zur Willkommenskultur in der Kreisstadt Euskirchen bei. Wenn auch Sie helfen möchten, finden Sie auf den nachfolgenden Seiten Informationen und Ansprechpartner zu den verschiedenen Bereichen der Flüchtlingshilfe. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat in einem Faktenpapier die wichtigsten Zahlen und Informationen zur Asylpolitik EU-weit und in Deutschland zusammengestellt. Unter „kurz-und-bündig“ werden Strukturdaten, Asylverfahren und –leistungen sowie Regelungen im Bildungsbereich und für die Erwerbstätigkeit dargestellt. Das Faktenpapier finden Sie unter dem nachstehenden Link: Fakten zur Asylpolitik Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat ein Video zum Thema "Integration in Städten und Gemeinden" erstellt. Sie können es sich hier ansehen. Video "Integration in Städten und Gemeinden"
Geldspenden Sofern Sie Menschen finanziell unterstützen und hierfür eine Spendenbescheinigung erhalten möchten, können Sie jederzeit an Hilfsorganisationen oder auch unmittelbar an die Kreisstadt Euskirchen spenden. Spenden an die Kreisstadt Euskirchen sollten auf dem Überweisungsträger den Zusatz „Flüchtlingshilfe“ oder „Städtische Nothilfe“ enthalten. Die IBAN lautet: DE64 3825 0110 0002 6070 00. Auf Wunsch wird eine Spendenquittung ausgestellt. Dies kann auf dem Überweisungsträger vermerkt oder bei der Stadtverwaltung unmittelbar angefordert werden (Frau Schetzkens, 02251/14263, eschetzkens@euskirchen.de ).
Serviceseiten der Stadtverwaltung In dieser Rubrik finden Sie vielfältige Informationen rund um die Dienstleistungen der Stadtverwaltung Euskirchen. Neben der Möglichkeit, Ansprechpartner zu konkreten Zuständigkeiten zu suchen, finden Sie hier auch Informationen zu den für die Bürger besonders wichtigen Dienststellen Bürgerbüro und Standesamt sowie zu weiteren Leistungen der Verwaltung, wie beispielsweise der Abfallentsorgung. Darüber hinaus werden in dieser Rubrik alle öffentlichen Bekanntmachungen, Ausschreibungen, Stellen- und Immobilienangebote der Kreisstadt Euskirchen veröffentlicht.
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Politik und Verwaltung In diesem Bereich finden Sie Informationen über das politische Euskirchen. An der Spitze sowohl der Verwaltung als auch des Rates der Kreisstadt steht der Bürgermeister. Das Organigramm gibt einen Überblick über die institutionelle Organisation der Stadtverwaltung. Einsicht in alle öffentlichen Informationen und Dokumente der Sitzungen des Rates und der Ausschüsse aber auch über die Zusammensetzung der Gremien erhalten Sie über unseren Sitzungsdienst (Ratsinformationssystem). Darüber hinaus finden Sie hier u.a. alle zum Ortsrecht der Stadt gehörenden Dokumente und wichtige Informationen zum städtischen Haushalt.
Weitere Leistungen und Informationen Ergänzend zu den vorherigen Rubriken finden Sie an dieser Stelle eine Auflistung weiterer wichtiger Dienstleistungen und Informationen der Stadtverwaltung Euskirchen, die für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt wichtig sein können, alphabetisch sortiert. Beitragswesen Euskirchen-Pass Friedhofsangelegenheiten Gartenbewässerung / Abwasser Gewerbeangelegenheiten Hundehaltung Hundesteuer Rentenberatung Schiedsangelegenheiten Sondernutzungsgenehmigungen Sozialhilfe und Grundsicherung Straßenbeleuchtung Wohngeld Wohnungsaufsicht Wohnungswesen
Erlaubnispflichtige Gewerbe Wenn Sie in Euskirchen eine Gaststätte betreiben wollen, erhalten Sie die Gaststättenerlaubnis bei der Stadtverwaltung. Wenn Sie in Euskirchen Immobilien vermitteln wollen, wird die Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, Baubetreuer, Bauträger usw.) bei der Kreisverwaltung Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen ausgestellt. Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung ist das Ordnungsamt, Frau Kremin, Tel.: 02251/ 15-433, Zimmer c 32. Wenn Sie ein Bewachungsgewerbe ausüben wollen, erhalten Sie die Bewachungserlaubnis bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der Sie mit Wohnanschrift gemeldet sind. Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung für den Bereich Euskirchen ist das Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Wenn Sie ein Handwerk ausüben wollen, müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung in der Stadtverwaltung eine Handwerksrolleneintragung vorlegen. Diese erhalten Sie für den Bereich Euskirchen bei der Handwerkskammer Aachen. Die Anschrift der Handwerkskammer Aachen lautet Sandkaulbach 21, 52062 Aachen. Sie ist unter der Telefonnummer 0241/471-0 zu erreichen. Wenn Sie Versicherungen vermitteln wollen, so ist nach § 34 d Gewerbeordnung eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird durch die Industrie- und Handelskammer erteilt. Informationen hierüber, sowie über die erforderlichen Unterlagen und evtl. Ausnahmen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen. Die Telefonnummer der dortigen Zentrale lautet: 0241 4460-0 , e-mail: info(at)aachen.ihk.de Internet: www.aachen.ihk.de Informationen, welche Unterlagen Sie für die einzelnen Erlaubnisse benötigen, erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Stellen.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege Die Kreisstadt Euskirchen setzt neben der Vereinbarkeit mit Kindererziehung auch intensiv für eine bessere von Beruf und Pflege ein. Beim Unternehmenswettbewerb „Erfolgsfaktor Familie 2012“ des Bundesfamilienministeriums wurde die Stadtverwaltung Euskirchen aus deutschlandweit 530 Unternehmen und zudem als einzige Verwaltung für die Endrunde nominiert. Damit gehört die Stadtverwaltung Euskirchen zu den bundesweit 42 besten Unternehmen im Hinblick auf Familienfreundlichkeit. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung Euskirchen können zahlreiche aktuelle Informationen, Hinweise und Kontaktadressen der verwaltungsinternen Homepage (Intranet) entnehmen. Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ Während Elterngeld und Elternzeit vor allem junge Mütter und Väter in der Phase der Familiengründung fördern, unterstützt das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ Frauen, die nach einer mehrjährigen familien bedingten Erwerbsunterbrechung wieder in das Erwerbs leben zurückkehren wollen. Neben zahlreichen anderen Projekten stellen das beschäftigungspolitische Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen“ an über 20 Standorten bundesweit und das Internetportal www.perspektive-wiedereinstieg.de die wichtigsten Säulen des Aktionsprogramms dar. Das Programm wurde seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im März 2008 als breit angelegte Initiative in enger Partnerschaft mit der Bundesagentur für Arbeit gestartet. Im Mai 2011 wurde der Wiedereinstiegsrechner freigeschaltet, der Frauen bei der Entscheidung für einen Berufseinstieg entscheidend unterstützen soll.
Teilzeitausbildung Teilzeitausbildung für Eltern ohne (abgeschlossene) Berufsausbildung Teilzeitausbildung bei der Stadtverwaltung Euskirchen In 2012 wurden bei der Stadtverwaltung Euskirchen erstmals Ausbildungsstellen auch in Teilzeit angeboten. Dies ist die Umsetzung eines Projekts aus dem Demographieprozess der Kreisstadt Euskirchen: Eltern, die keine (abgeschlossene) Berufsausbildung vorweisen können, wird die Möglichkeit eröffnet, eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung Euskirchen auch in Teilzeit zu absolvieren. Damit ist keine zeitliche Verlängerung der Ausbildung verbunden. Die Auszubildenden absolvieren ihren Dienst in der Stadtverwaltung mit 75% der regelmäßigen Arbeitszeit, der Berufsschulunterricht findet in normalem zeitlichen Umfang statt. Seither enthalten alle ausgeschriebenen Stellen bei der Kreisstadt Euskirchen für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten -Fachrichtung Kommunalverwaltung- sowie zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste den Passus: „Die Kreisstadt Euskirchen betreibt ein intensives betriebliches Gesundheitsmanagement und pflegt eine Verwaltungskultur, die die Vereinbarkeit von Beruf mit Familie bzw. Pflegeaufgaben unterstützt. Um auch jungen Eltern in der Erziehungszeit eine Ausbildung zu ermöglichen, wird die Ausbildung bei der Kreisstadt Euskirchen auch in Teilzeit angeboten." In der Stadt Euskirchen können Sie sich mit folgender Maßnahme auf eine Teilzeitausbildung vorbereiten: TEP T eilzeitberufsausbildung – E instieg begleiten – P erspektiven öffnen Mit „TEP – Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen“ bieten wir Menschen, die eine Berufsausbildung starten wollen, die Möglichkeit, Familie und Berufsausbildung besser miteinander zu vereinbaren. Kinderbetreuung oder Pflege im familiären Bereich sollen kein Hinderungsgrund sein, eine betriebliche Erstausbildung zu beginnen und diese erfolgreich abzuschließen. Im Zeitraum von bis zu 12 Monaten erhalten Sie mit Unterricht in Teilzeitform erste theoretische Grundlagen, sich auf einen Ausbildungsplatz im Wunschberuf zu bewerben. Sie erhalten Unterstützung und Begleitung während der (Erst-)Ausbildung in Teilzeit, damit Familie und Beruf (Kinderbetreuung, Pflegeunterstützung) stabil Hand in Hand gehen können. offizieller Projektflyer Kontakt: DEKRA Akademie GmbH Kommerner Str. 71 53879 Euskirchen Tel.: 02251-7022210 Mail: euskirchen.akademie(at)dekra.com Internet: www.dekra-akademie.de/euskirchen Ihre Ansprechpartner: Frau Sybille Baumann Herr Ralf Esser