Anfahrt und Parkmöglichkeiten So erreichen Sie Euskirchen: Mit dem Auto: A 1 Köln-Trier, Anschlussstellen Euskirchen und Euskirchen-Wißkirchen A 61 Köln-Koblenz, Anschlussstelle Swisttal-Heimerzheim Darüber hinaus führen die Bundesstraßen B 51 Köln-Trier, B 56 Bonn-Düren und B 266 Sinzig-Schleiden durch Euskirchen. Mit Bus und Bahn: Es verkehren regelmäßig Züge nach Bonn, Köln, Trier und Bad Münstereifel sowie diverse Buslinien. Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn AG Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg Euskirchen verfügt mit den markanten Stadtbussen der Stadtverkehr Euskirchen über ein bestens ausgebautes Nahverkehrsnetz. Parken in Euskirchen In unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone befinden sich drei geräumige und preiswerte Parkhäuser sowie zahlreiche weitere Parkmöglichkeiten. Hier finden Sie die obige Karte in hoher Auflösung zusammen mit den Parkgebühren auf der Internetseite der SVE . Die Karte wird regelmäßig aktualisiert. Die Bewirtschaftung der Parkhäuser und Parkplätze erfolgt über die SVE (Stadtverkehr Euskirchen GmbH) , die auch Bewohnerparkausweise ausgibt. „Handy-Parken“ als weitere Zahlmöglichkeit an den Parkscheinautomaten der Stadt Euskirchen Seit April 2018 ist "Handy-Parken" in den Parkzonen I + II (Innenstadt) sowie im Bereich des Annaturmplatzes (Zone III), des Parkplatzes City-Süd (Zone IV) und des Parkplatzes Mittelstraße möglich. Die Gebührenordnung der jeweiligen Parkzonen wird deckungsgleich für das Handy-Parken übernommen. Dies betrifft sowohl die Gebühren als auch die Mindest- und Höchstparkdauer. Auf den Parkscheinautomaten, die parallel für den althergebrachten Parkscheinbezug in Betrieb bleiben, sind Anleitungen mit den ersten Schritten zum Handyparken in Form eines bei Smartparking einheitlichen Aufklebers aufgebracht. Überblick und mehr Infos finden Sie auf der Homepage des Dachverbandes smartparking: smartparking.de/fuer-verbraucher .
Geldspenden Sofern Sie Menschen finanziell unterstützen und hierfür eine Spendenbescheinigung erhalten möchten, können Sie jederzeit an Hilfsorganisationen oder auch unmittelbar an die Kreisstadt Euskirchen spenden. Spenden an die Kreisstadt Euskirchen sollten auf dem Überweisungsträger den Zusatz „Flüchtlingshilfe“ oder „Städtische Nothilfe“ enthalten. Die IBAN lautet: DE64 3825 0110 0002 6070 00. Auf Wunsch wird eine Spendenquittung ausgestellt. Dies kann auf dem Überweisungsträger vermerkt oder bei der Stadtverwaltung unmittelbar angefordert werden (Frau Schetzkens, 02251/14263, eschetzkens@euskirchen.de ).
Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen „ Innenstädte und Zentren sind Teil unserer kulturellen Identität. Sie sind das Herz unserer Städte, hier pulsiert das Leben: Generationen kommen zusammen, Handel, Gastronomie, Kultur und Entertainment sind hier verortet. Es gilt unsere Innenstädte und Zentren in dieser tragenden Funktion auch im Lichte struktureller Veränderungen zu erhalten und zu stärken. “ (Ina Scharrenbach, Ministerin für Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Programmaufruf Zukunft Innenstadt) Im Rahmen des Förderprogrammes Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren hat die Landesregierung NRW Mittel zur Stärkung der Innenstadt bereitgestellt. Diese sollen eine Erweiterung und Stärkung des Angebotes in der Innenstadt fördern und Leerständen aktiv entgegenwirken. Das Programm folgt auf das 2020 initiierte „Sofortprogramm Innenstadt“. Mit einem sogenannten „Verfügungsfonds Anmietung“ beabsichtigt die Kreisstadt Euskirchen leerstehende Ladenlokale anzumieten und zu stark reduzierten Konditionen an Existenzgründer weiterzuvermieten. Betriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment können über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, maximal bis Ende 2026, von diesem Förderprogramm profitieren. Ziel ist es, dass die Angebote sich in diesem Zeitraum soweit etablieren, dass sie anschließend in der Innenstadt zu ortsüblichen Konditionen erfolgreich weitergeführt werden können. Mit diesem Projekt möchte die Kreisstadt Euskirchen kreativen Neugründern eine Chance bieten, ihre Geschäftsidee mit minimalem Risiko auszuprobieren. Die Kreisstadt strebt an, ein möglichst vielfältiges Angebot verschiedenster Branchen in der Innenstadt zu etablieren und somit als Zentrum einer weitreichenden Region an Attraktivität zu gewinnen. Im Hinblick auf den Wandlungsprozess der Stadtzentren begrüßt die Kreisstadt Euskirchen insbesondere die Ansiedlung und Etablierung zukunftsträchtiger Branchen, die Innovation, Ökologie, Nachhaltigkeit sowie Kreativität zum Inhalt haben. Experimentierfreudige Neugründer/innen, die Euskirchens Innenstadt mit neuen Angeboten bereichern möchten, können sich mit ihrer Geschäftsidee bei der Wirtschaftsförderung der Kreisstadt Euskirchen bewerben. Kontakt: Frau Gille Frau Weitz Kölner Str. 75 Kölner Str. 75 53879 Euskirchen 53879 Euskirchen Tel.: 02251 14471 Tel.: 02251 14372 E-Mail: tgille(at)euskirchen.de E-Mail: aweitz(at)euskirchen.de Bewerbungsformular Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Stadtbibliothek „Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ So steht es im Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes. Öffentliche Bibliotheken tragen dazu bei, dass dieses Recht auch wahrgenommen werden kann. Viele Informationen liegen mittlerweile auch in digitaler Form vor und sind manchmal auf diese Weise sogar komfortabler zu nutzen. Deshalb bezahlt die Stadtbibliothek auch Lizenzen für E-Books und andere elektronische Medien, sowie für Online-Lexika und andere Informations-Datenbanken. Zur Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen gehört deshalb längst nicht mehr nur die Lesefähigkeit, sondern auch diverse technische Geräte und die Medienkompetenz, diese zu nutzen. Für das individuelle lebenslange Lernen bietet die Stadtbibliothek deshalb allen Generationen unterschiedlich ausgestattete Arbeits- und Leseplätze auf drei Etagen, sowie freies Internet und Stromanschlüsse. Außerdem können PCs, Laptops, Tablets und andere Geräte genutzt werden. Vor Ort kann jeder kostenlos auf die zur Verfügung gestellten Bücher, Medien und Datenbanken zur Information zugreifen. Angemeldete Kundinnen und Kunden können sich außerdem die Bücher und Medien unbegrenzt ausleihen, E-Books herunterladen und auch außerhalb der Räume in Datenbanken einloggen. Bequeme Lesesessel mit einfach zu nutzenden Tablets stehen zur Verfügung. Neben vertrauten Angeboten wie den Internet-PCs wird immer wieder neue Medientechnik angeschafft. Spielekonsolen, VR-Brillen oder ähnliches sollen allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen zum Kennenlernen zur Verfügung stehen. Das Team der Stadtbibliothek berät und hilft bei der Nutzung der technischen Angebote. Die Stadtbibliothek möchte damit zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung beitragen. Regelmäßig findet der „ Digitale Donnerstag“ statt: Jeden Donnerstag um 16.30 Uhr, außer in den Schulferien in NRW. Ausgewählte Expertinnen referieren zu verschiedenen digitalen Themen – mit anschließender Frage- und Diskussionsrunde. Die Themen wechseln wöchentlich, u.a. Digitales Medienangebot, Datenschutz, Persönlichkeitsschutz, Fake News, 3D-Druck, Virtuelle Realität, Künstliche Intelligenz. Die Veranstaltungen finden vor Ort in der Stadtbibliothek, online oder hybrid statt. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Stadtbibliothek Euskirchen, Kulturhof Wilhelmstraße 32–34, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/65074-50 E-Mail: bibliothek(at)euskirchen.de Internet: www.kulturhof.de/bibliothek
Haushaltswirtschaft der Kreisstadt Euskirchen Haushaltsplanentwurf 2024 Haushalt 2023 Haushalt 2022 Haushalt 2021 Haushalt 2020 Haushalt 2019 Haushalt 2018 Haushalt 2017 Beiträge Gebühren Gesamtabschlüsse Hebesatzsatzung Steuern Wirtschaftsplan Weitere Informationen zu den Themen Beitragswesen, Friedhofsangelegenheiten und Hundesteuer finden Sie in der Rubrik Service/Leistungen und Informationen .
Politik und Verwaltung In diesem Bereich finden Sie Informationen über das politische Euskirchen. An der Spitze sowohl der Verwaltung als auch des Rates der Kreisstadt steht der Bürgermeister. Das Organigramm gibt einen Überblick über die institutionelle Organisation der Stadtverwaltung. Einsicht in alle öffentlichen Informationen und Dokumente der Sitzungen des Rates und der Ausschüsse aber auch über die Zusammensetzung der Gremien erhalten Sie über unseren Sitzungsdienst (Ratsinformationssystem). Darüber hinaus finden Sie hier u.a. alle zum Ortsrecht der Stadt gehörenden Dokumente und wichtige Informationen zum städtischen Haushalt.
Schwerbehindertenausweis Wer durch gesundheitliche Schäden dauerhaft beeinträchtigt ist, hat die Möglichkeit, die Feststellung eines Grades der Behinderung sowie das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung von Merkzeichen zu beantragen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 besteht der Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis enthält Angaben über den Grad der Behinderung sowie Angaben darüber, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung von Merkzeichen vorliegen. Der Ausweis räumt Schwerbehinderten eine Reihe von Vergünstigungen ein, wie z. B. steuerrechtliche Vergünstigungen, vorzeitiger Eintritt der Altersrente, höheres Wohngeld etc. Sofern Merkzeichen festgestellt wurden, kommen weitere Vergünstigungen in Betracht, z. B. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder Kfz-Steuerermäßigung bei Feststellung des Merkzeichens „G“. Beantragen können Sie den Ausweis beim: Kreis Euskirchen – Abt. 50 Soziales Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/15-943 E-Mail: 5012(at)kreis-euskirchen.de Internet: www.kreis-euskirchen.de Die Verlängerung der Schwerbehindertenausweise kann weiterhin beim Bürgerbüro der Kreisstadt Euskirchen, im Alten Rathaus, Baumstraße 2, Tel.: 02251/14-520 oder -521, erfolgen.
Radverkehrskonzept Mit Beschluss des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW 2021 hat sich das Land zum Ziel gesetzt, eine Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität im Land Nordrhein-Westfalen und damit einen Beitrag für eine insgesamt nachhaltige Mobilität zu leisten. Landesweit soll der Radverkehr so attraktiv werden, dass sich mehr Menschen im Alltag für das Rad entscheiden können. So soll ein Radverkehrsanteil von 25 Prozent im Modalsplit der Wege erreicht werden. Die Stadt Euskirchen ist bereits seit 1995 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Die Förderung des Radverkehrs sowie sichere und attraktive Radinfrastrukturen sind daher zentraler Baustein und Handlungsfeld (Handlungsfeld 2 „Einfache aktive Mobilität mit dem Rad“) aus dem Mobilitätskonzept der Stadt Euskirchen, denn Radfahren verursacht keine gesundheitsschädlichen Luftschadstoffe und Abgase Radfahren verursacht keinen Verkehrslärm Radfahren kostet nicht viel Fahrräder brauchen wenig Platz auf der Straße und beim Parken Radfahren fördert die Gesundheit Radfahren ist sozial, denn Radfahren kann fast jeder. Radverkehrskonzept der Stadt Euskirchen Anfang 2021 wurde das Planungsbüro VIA eG aus Köln mit der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für die Stadt Euskirchen beauftragt. Im Dezember 2022 wurde das Radverkehrskonzept als Handlungsrahmen für künftige Planungen des Radverkehrs in Euskirchen beschlossen. Es soll sowohl die Leitziele der Radverkehrsförderung für die nächsten 15 Jahre konkretisieren als auch kurzfristig umsetzbare Maßnahmenempfehlungen geben. Wie ist die Stadt an diese Aufgabe herangegangen? Wir haben zunächst die Voraussetzungen geklärt: Wir haben ein Wunschliniennetz entwickelt, das die Korridore für die zukünftige Radverkehrshauptverbindungen vorgibt. Wir haben die Vorarbeiten im Rahmen des Mobilitätskonzeptes noch einmal überprüft und ergänzt. Wir haben die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur und Mängel im Untersuchungsnetz erfasst und bewertet. Auch Knotenpunkte sind analysiert worden. Wir haben die Wünsche und Anregungen aus den öffentlichen Beteiligungen des Mobilitätskonzeptes aufgenommen. Wir haben im "Runden Tisch Radverkehr" die Ergebnisse mit Verbänden, Vereinen, Politik, Baulastträgern und Jugendlichen diskutiert. Wir haben aus den Ergebnissen ein städtisches Alltagsnetz für den Radverkehr erarbeitet. Wir haben ein Maßnahmenkataster erstellt, mit Vorschlägen, wie die Radverkehrsinfrastruktur innerhalb des Alltagsnetzes verbessert werden kann. Radwege für Alle Im Fokus des Radverkehrskonzeptes steht ein Zielnetz für verschiedene Nutzergruppen und deren unterschiedliche Ansprüche an die Infrastruktur. Vor allem die Zielgruppen Schüler/innen, Einkaufende und Pendelnde werden in den Blick genommen. Dabei sollen die Wege, die mit dem Rad zurückgelegt werden können, ausgeweitet werden. Hierzu gehören schnelle, attraktive und sichere Radverkehrsverbindungen aus den Ortsteilen in die Kernstadt, Verbindungen zwischen den Ortsteilen sowie Verbindungen in benachbarte Kommunen. Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll. Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr. Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden. Karte: Das Gelbe und Grünes Netz Ein weiterer Aspekt sind die Flächenverfügbarkeiten im Hauptstraßennetz, welche z.B. durch bestehende Bebauungen und Flächenansprüche anderer Verkehrsmittel bereits in vielen Fällen ausgereizt sind. Auch aus diesem Grund sollen durchgängig alternative Verbindungen abseits der Hauptstraßen entwickelt werden. Hier spielt das konzipierte Fahrradstraßennetz innerorts und außerorts eine herausragende Rolle, da es eine hochwertige und sichere Fahrradinfrastruktur im Nebennetz in Ergänzung zu den Führungen an den Hauptverkehrsstraßen darstellt. Karte: Fahrradstraßennetz Wie geht es jetzt weiter? Den Maßnahmen sind Umsetzungshorizonte (kurz-, mittel- und langfristig) und Prioritäten zur Umsetzung zugeordnet worden. Diese ergeben sich anhand der Schulwegrelevanz, Verkehrssicherheit, Bürgervotum und ob sie Bestandteil der geplanten kreisweiten Radpendlerrouten sind. Die Verwaltung hat unter Einbindung der Politik einen 5-Jahres-Plan zur Umsetzung und Priorisierung erster Maßnahmenpakete aufgestellt. Dieser ist im Rat der Stadt Euskirchen am 27.04.2023 beschlossen worden. Im 5-Jahres-Plan sind sogenannte Leuchtturmprojekte enthalten, die die Verwaltung in den kommenden Jahren priorisiert planen und umsetzen möchte. Hierzu zählen: Radpendlerrouten zu den Nachbarkommunen ein innerstädtischer Radbogen als Alternative zum Radfahren auf den Ringen die Einrichtung von Fahrradstraßen/Fahrradzonen neue Abstellanlagen für Fahrräder. Bei den Maßnahmen handelt es sich ausdrücklich um Vorschläge, die im Umsetzungsprozess weiterer Abstimmung und Feinplanung bedürfen. Weitere Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links: Radverkehrskonzept Onlinekarte Radverkehrskonzept Beschlussvorlage 5-Jahres-Plan-Radverkehr Tabelle 5-Jahres-Plan Karte Maßnahmenübersicht 5-Jahres-Plan
Fahrradstraße Eine Fahrradstraße ist eine für Radfahrende vorgesehene Straße. Fahrradstraßen bündeln bei einer wahrnehmbaren und attraktiven Gestaltung sowie konsequenter Netzplanung die Radverkehrsströme. Sie erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit und sind eine attraktive Alternative abseits der Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen. Die Einrichtung von Fahrradstraßen – insbesondere im innerstädtischen Verkehrsnetz – bietet somit eine große Chance, hochwertige Hauptverkehrsverbindungen für den Radverkehr zu realisieren. Hiermit wird nicht nur der Radverkehr gefördert, sondern auch ein wesentlicher Beitrag hin zu einer klimagerechten Mobilität geleistet. Fahrradstraßen werden als Teil des innerstädtischen Radverkehrsnetzes und zur Realisierung von Radverkehrsachsen genutzt. Sie sind aber auch wichtiges Verbindungselement als Teil von Radpendlerrouten, die den Aufbau durchgehender Radnetze im zwischengemeindlichen und ländlichen Raum unterstützen und in Wert setzen. "Beginn einer Fahrradstraße" "Ende einer Fahrradstraße" Woran erkenne ich eine Fahrradstraße? Eine Fahrradstraße wird durch die Verkehrszeichen „Beginn einer Fahrradstraße“ und „Ende einer Fahrradstraße“ gekennzeichnet. Zusätzlich unterstützen Bodenmarkierungen (Abbildung des Verkehrszeichens) auf der Fahrbahn die Gestaltung, sodass Verkehrsteilnehmende die Fahrradstraße gut erkennen. Zum parkenden Verkehr wird ein sogenannter Sicherheitstrennstreifen markiert, damit der Radfahrende nicht von sich plötzlich öffnenden Autotüren erfasst wird. Dieser Unfalltyp wird auch Dooring-Unfall genannt („door“ zu dt. „Tür“). Regeln in einer Fahrradstraße Bei dieser Zusatzbeschilderung ist es Kraftwagen, sonstigen mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträdern, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas gestattet, in die Fahrradstraße einzufahren. In einer Fahrradstraßen dürfen Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fahren. Zusatzschilder können andere Verkehrsteilnehmende zulassen Regeln für Radfahrende In Fahrradstraßen gibt der Radverkehr das Tempo vor. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Radfahrende dürfen jederzeit in ihrer gewünschten Geschwindigkeit und dabei auch nebeneinander fahren. In einer Fahrradstraße gilt rechts vor links, es sei denn die Fahrradstraße ist vorfahrtsberechtigt. Kinder bis zum vollendeten 8 Jahr müssen auch hier auf dem Gehweg fahren. Auch in Fahrradstraßen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksicht, Fahrradfahrende sollten daher insbesondere auf schwächere Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nehmen. Regeln für andere Verkehrsteilnehmende Andere Verkehrsteilnehmende sind in Fahrradstraßen zu Gast und dürfen diese nur dann benutzen, wenn es ein Zusatzschild erlaubt. Der Radverkehr hat hier Vorrang. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Autos, Lastwagen und Motorräder müssen ihre Geschwindigkeit verringern, wenn notwendig. Überholt werden darf nur, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und der Gegenverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Parken in der Fahrradstraße kann gestattet sein, wenn diese auch für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben wurde. Einschränkungen werden wie auf anderen Straßen entsprechend durch Verkehrsschilder ausgewiesen. Welche Vorteile haben Fahrradstraßen für Euskirchen? Auf Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind Radfahrende bevorrechtigt, Kfz müssen sich unterordnen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind für den Radverkehr sicher, da hier Kfz nur langsam oder in Ausnahmefällen auch gar nicht fahren dürfen. In Fahrradstraßen/Fahrradzonen werden gemeinsame Fahrten attraktiv, da Menschen mit dem Rad nebeneinander fahren dürfen und sich unterhalten können. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind komfortabel, da der Radverkehr mehr Platz hat als auf einem Radweg. Fahrradstraßen/Fahrradzonen erleichtern Radfahrenden die Orientierung, da sie besonders geeignete Verbindungen leicht erkennbar machen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen zeigen Radfahrenden, dass sie als Verkehrsteilnehmende anerkannt und wertgeschätzt werden. Sie haben damit eine motivierende Wirkung. Aktueller Bearbeitungsstand Fahrradstraßen und Fahrradzonen sind für das Stadtgebiet Euskirchen neue Elemente, um den Radverkehr schneller, komfortabler und sicher ans Ziel zu bringen. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes wird empfohlen, innerhalb des Grünen Netzes* und der Radpendlerrouten zukünftig Fahrradstraßen/-zonen anzuordnen. Folgende Kriterien sind bei der Empfehlung zur Ausweisung von Fahrradstraßen/-zonen berücksichtigt worden: Nähe zu einem Schulzentrum Innerstädtische Radverbindungen (innerstädtischer Radbogen) als Alternative zu den Euskirchener Ringen. Durchgängige Verbindungen zwischen den Ortsteilen und Verbindungen von den Ortsteilen in die Kernstadt Bestandteile von Radpendlerrouten des Kreises Euskirchen Bürgervotum Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes ist ein Fahrradstraßennetz erarbeitet worden. Die Stadt Euskirchen wird nach und nach die Maßnahmenvorschläge überprüfen und die ersten Fahrradstraßen und -zonen einrichten. Grünes Netz*: Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll. Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr. Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden. Fahrradstraßennetz Innerstädtischer Radbogen Informationsflyer Fahrradstraße
Endbericht Mobilitätskonzept und Maßnahmen Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes für die Kreisstadt Euskirchen wurden Maßnahmensteckbriefe entwickelt, die darstellen und illustrieren wie die Mobilität zukünftig stadtverträglich gestaltet und nachhaltiger organisiert werden kann. Die Kernaufgabe liegt dabei darin, alle Verkehrsmittel mit ihren Stärken und Schwächen zu betrachten und die derzeitige Dominanz des Kfz-Verkehrs zurückzunehmen, indem die Angebote der Nahmobilität (Rad, Fuß, ÖPNV) in ihrer Vernetzung angebotsorientiert ausgebaut und gestärkt werden. Ausdrücklich darauf hinzuweisen ist dabei, dass die Ausführungen in den Maßnahmensteckbriefen keine abgeschlossenen Planungen sind, die exakt wie beschrieben umgesetzt werden müssen. Vielmehr handelt es sich um eine Empfehlung und Diskussionsgrundlagen aus fachlicher Sicht, wie verkehrliche und städtebauliche Defizite im Hinblick auf die Ausgestaltung des Mobilitätssystems behoben werden können. Um einer Realisierung näher zu kommen, bedarf es weiterer ausführlicher Beratungen mit den verschiedensten, in den einzelnen Steckbriefen vermerkten Beteiligten, auf deren Grundlage im nächsten Schritt Fein- und Vertiefungsplanungen vorzunehmen wären. Eine Beschlussfassung für das Mobilitätskonzept bedeutet, dass dieses eine verbindliche und richtungsweisende Arbeitsgrundlage für die weitere Mobilitätsplanung sein soll. Die Maßnahmensteckbriefe wie sie im Rahmen des Mobilitätskonzeptes formuliert werden, bilden somit die Basis für die weitere Arbeit und Abstimmung mit den Beteiligten. Hier können Sie sich den Endbericht des Mobilitätskonzeptes und die Maßnahmensteckbriefe sowie Indikatoren anschauen und herunterladen: Endbericht Mobilitätskonzept (Mai 2022) Maßnahmensteckbriefe Indikatorenset