Vertretungsgremium der Euskirchener Senioren Die Seniorenvertretung wirkt aktiv an der Verbesserung der Lebenssituation älterer Bürgerinnen und Bürger mit. Diese Arbeit stellt sich dabei transparent und demokratisch dar. Aufgabe dieser Seniorenvertretung ist eine aktivierende Seniorenarbeit und Interessenvertretung, bei der die Stadtverwaltung lediglich Moderationsaufgaben übernimmt. Die Vertretung der Senioren soll in politische Entscheidungsprozesse der Fachausschüsse, welche die Vorberatung für den Stadtrat wahrnehmen, möglichst im Vorfeld eingebunden werden. SIE (Senioren In Euskirchen) spricht eine Generation von Seniorinnen und Senioren an, die gesellschaftlich aktiv ist und eine umfassende Berufs- und Lebenserfahrung mitbringt. Dabei steht neben der reinen Interessenvertretung auch die eigenverantwortliche Selbstgestaltung von Themen und die gemeinsame, aktive Umsetzung von Projekten durch die Mitglieder von SIE zum Wohle aller Senioren im Mittelpunkt. Auf diesem Weg wird zusätzlich ein möglichst effektives ehrenamtliches Engagement „von Senioren für Senioren“ angestrebt. Die Seniorenvertretung soll von den Institutionen in Euskirchen bestmöglich unterstützt und von den freiwilligen Akteuren eigenverantwortlich mitgestaltet und getragen werden. SIE (Senioren In Euskirchen) gewährleistet eine überparteiliche und überkonfessionelle Vertretung der Interessen von Senioren in der Kreisstadt Euskirchen. Die Arbeit aller Projektgruppen ist an keine Weisung gebunden, sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Demographie und erhält Unterstützung durch die Verwaltung. Alle Einwohnerinnen und Einwohner im Sinne des § 21 Gemeindeordnung NRW, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben, haben im Plenum und auch in den Projektgruppen Zutritt und Stimmrecht. Die Mitglieder der Projektgruppen sind ausschließlich ehrenamtlich tätig. Die Seniorenvertretung vertritt die Interessen und Belange dieser Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Euskirchen, mit dem Ziel: Ihre Selbstständigkeit, ihre Unabhängigkeit und ihr Selbstbewusstsein zu fördern Das Älterwerden in eigener Verantwortung zu gestalten Die eigenen Fähigkeiten und Erfahrungen für die Gesellschaft nutzbar zu machen SIE ist Mitglied im städtischen Beirat für Menschen mit Behinderung und in der "Kommunalen Konferenz Alter und Pflege" sowie der Gesundheitskonferenz des Kreises. SIE nimmt die Mitgliedschaft in der Landesseniorenvertretung NRW wahr. Sprecher der SIE Projektgruppe Politik Hans-Werner Pütz Tel.: 02251/625181 E-Mail: hans.w.puetz(at)gmail.com Die Geschäftsordnung und weitere Informationen über die Arbeit der Seniorenvertretung erhalten Sie auch im Seniorenbüro der Kreisstadt Euskirchen. Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen Claudia Aulmann und Gertrude Salentin Tel.: 02251/14-222 E-Mail: senioren(at)euskirchen.de Protokolle und aktuelle Termine der Projektgruppen finden Sie auf dem freien Seniorenportal unter: https://www.senioren-euskirchen.de/index.php/sie-projekte Hier gelangen Sie zum Flyer von SIE .
Rohstoffe aus alten CDs Die Kreisstadt Euskirchen beteiligt sich an der getrennten Sammlung von CDs. Die CD ist in den letzten Jahren zum Alltagsgegenstand geworden. Nicht nur als Musik-CD, sondern auch zur Datensicherung, als Beilage zur Computerzeitschrift oder als Werbung für Internet-Provider. Wenn die Datensicherung veraltet, die Beilage oder Werbung uninteressant und die Musik-CD hoffnungslos verkratzt ist, landen die funkelnden Scheiben oft im Müll. Dabei bestehen CDs aus hochwertigem Polycarbonat, das als Rohstoff gefragt ist. CDs (Achtung: keine Videokassetten) aus privaten Haushaltungen werden deshalb getrennt eingesammelt. Wenn Ihre CD vertrauliche Daten enthält, sollten Sie sie vor der Abgabe unlesbar machen, indem Sie mit einem spitzen Gegenstand eine Kerbe vom Loch in der Mitte bis zum äußeren Rand der CD ritzen. Die Hüllen können nicht zusammen mit den CDs verwertet werden; geben Sie die CDs deshalb bitte ohne Hülle ab. Sammelbehälter stehen im Foyer der Stadtverwaltung Euskirchen, Kölner Straße 75, in der Stadtbibliothek, Wilhelmstraße 32-34, im Bürgerbüro, Baumstraße 2 und im Foyer der Kreisverwaltung Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Ergänzend zu den dort aufgestellten Sammelbehältern werden CDs sowohl am Schadstoffmobil als auch am Abfallwirtschaftszentrum in Mechernich kostenlos angenommen. Informationsblatt zum CD-Recycling des Umweltbundesamtes
Teilzeitausbildung Teilzeitausbildung für Eltern ohne (abgeschlossene) Berufsausbildung Teilzeitausbildung bei der Stadtverwaltung Euskirchen In 2012 wurden bei der Stadtverwaltung Euskirchen erstmals Ausbildungsstellen auch in Teilzeit angeboten. Dies ist die Umsetzung eines Projekts aus dem Demographieprozess der Kreisstadt Euskirchen: Eltern, die keine (abgeschlossene) Berufsausbildung vorweisen können, wird die Möglichkeit eröffnet, eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung Euskirchen auch in Teilzeit zu absolvieren. Damit ist keine zeitliche Verlängerung der Ausbildung verbunden. Die Auszubildenden absolvieren ihren Dienst in der Stadtverwaltung mit 75% der regelmäßigen Arbeitszeit, der Berufsschulunterricht findet in normalem zeitlichen Umfang statt. Seither enthalten alle ausgeschriebenen Stellen bei der Kreisstadt Euskirchen für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten -Fachrichtung Kommunalverwaltung- sowie zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste den Passus: „Die Kreisstadt Euskirchen betreibt ein intensives betriebliches Gesundheitsmanagement und pflegt eine Verwaltungskultur, die die Vereinbarkeit von Beruf mit Familie bzw. Pflegeaufgaben unterstützt. Um auch jungen Eltern in der Erziehungszeit eine Ausbildung zu ermöglichen, wird die Ausbildung bei der Kreisstadt Euskirchen auch in Teilzeit angeboten." In der Stadt Euskirchen können Sie sich mit folgender Maßnahme auf eine Teilzeitausbildung vorbereiten: TEP T eilzeitberufsausbildung – E instieg begleiten – P erspektiven öffnen Mit „TEP – Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen“ bieten wir Menschen, die eine Berufsausbildung starten wollen, die Möglichkeit, Familie und Berufsausbildung besser miteinander zu vereinbaren. Kinderbetreuung oder Pflege im familiären Bereich sollen kein Hinderungsgrund sein, eine betriebliche Erstausbildung zu beginnen und diese erfolgreich abzuschließen. Im Zeitraum von bis zu 12 Monaten erhalten Sie mit Unterricht in Teilzeitform erste theoretische Grundlagen, sich auf einen Ausbildungsplatz im Wunschberuf zu bewerben. Sie erhalten Unterstützung und Begleitung während der (Erst-)Ausbildung in Teilzeit, damit Familie und Beruf (Kinderbetreuung, Pflegeunterstützung) stabil Hand in Hand gehen können. offizieller Projektflyer Kontakt: DEKRA Akademie GmbH Kommerner Str. 71 53879 Euskirchen Tel.: 02251-7022210 Mail: euskirchen.akademie(at)dekra.com Internet: www.dekra-akademie.de/euskirchen Ihre Ansprechpartner: Frau Sybille Baumann Herr Ralf Esser
Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege Die Kreisstadt Euskirchen setzt neben der Vereinbarkeit mit Kindererziehung auch intensiv für eine bessere von Beruf und Pflege ein. Beim Unternehmenswettbewerb „Erfolgsfaktor Familie 2012“ des Bundesfamilienministeriums wurde die Stadtverwaltung Euskirchen aus deutschlandweit 530 Unternehmen und zudem als einzige Verwaltung für die Endrunde nominiert. Damit gehört die Stadtverwaltung Euskirchen zu den bundesweit 42 besten Unternehmen im Hinblick auf Familienfreundlichkeit. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung Euskirchen können zahlreiche aktuelle Informationen, Hinweise und Kontaktadressen der verwaltungsinternen Homepage (Intranet) entnehmen. Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ Während Elterngeld und Elternzeit vor allem junge Mütter und Väter in der Phase der Familiengründung fördern, unterstützt das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ Frauen, die nach einer mehrjährigen familien bedingten Erwerbsunterbrechung wieder in das Erwerbs leben zurückkehren wollen. Neben zahlreichen anderen Projekten stellen das beschäftigungspolitische Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen“ an über 20 Standorten bundesweit und das Internetportal www.perspektive-wiedereinstieg.de die wichtigsten Säulen des Aktionsprogramms dar. Das Programm wurde seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im März 2008 als breit angelegte Initiative in enger Partnerschaft mit der Bundesagentur für Arbeit gestartet. Im Mai 2011 wurde der Wiedereinstiegsrechner freigeschaltet, der Frauen bei der Entscheidung für einen Berufseinstieg entscheidend unterstützen soll.
EURO-Park EURO-Park (Gewerbegebiet Euskirchen-Roitzheim) Nachdem durch den zunehmenden Flächenverbrauch durch Gewerbebetriebe im Bereich der Kernstadt die zur Verfügung stehenden Freiflächen oder auch Brachen aufgebraucht waren, siedelten die ersten Unternehmen mit hohem Flächenverbrauch - wie zum Beispiel die Westdeutschen Steinzeugwerke und die Zuckerfabrik - bereits an der Peripherie der Stadt. Mit diesen Unternehmen war damit der erste Schritt zur gewerblichen Stadtrandentwicklung eingeleitet. Als im Laufe der Zeit weitere Unternehmen mit Expansionsgedanken an die Stadtverwaltung herantraten, galt es, den Trend der "gewerblichen Suburbanisierung" in seiner Entwicklung städtebaulich zu leiten und entsprechende Flächen für Betriebe mit Verlagerungsbedarf stadtnah, das heißt an der Peripherie, zu erschließen. Westlich der L 194 wurden großräumig Bereiche geplant, entwickelt und erschlossen, die einen attraktiven Standort für namhafte Unternehmen aus den Bereichen Produktion, Handwerk, Handel und Dienstleistungen darstellen. Aufgrund der hohen Nachfrage, wurde das bestehende Gewerbegebiet EURO-Park West durch die Erschließung weiterer Flächen um den EURO-Park Ost (östlich der L 194 zum Ortsteil Roitzheim gelegen) erweitert. Im Zuge einer weiteren Ausdehnung in Richtung Süden, wurden nunmehr zusätzliche Flächen erschlossen, die für Betriebsansiedlungen und -verlagerungen zur Verfügung stehen. Heute bildet der EURO-Park in seiner Gesamtheit ein in sich zusammenhängendes, direkt an die Stadt angrenzendes, etwa 170 Hektar großes Areal im Südosten Euskirchens. Dieses in seinen Wurzeln älteste Wirtschaftsgebiet stellt mit namhaften Betrieben und Produktionsstätten einen wesentlichen Schwerpunkt der Euskirchener Wirtschaft dar. Informationen zu freien Gewerbeflächen finden Sie hier .
Fundsachen Neuer Service für Sie in Euskirchen: Fundbüro online Sie haben etwas verloren und möchten schon ausserhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung prüfen, ob im Fundbüro etwas abgegeben wurde? Über die beiden nachstehenden Links können Sie jederzeit bequem von zuhause oder unterwegs nachschauen. Die Fundsachen werden direkt nach der Abgabe im Fundbüro eingetragen. Fahrräder werden getrennt von den übrigen Fundsachen aufgelistet. Geldbörsen, Handys, Schlüssel usw. finden Sie hier: Allgemeine Fundsachen Nach Fahrrädern können Sie hier auf die Suche gehen: Fahrräder Im nachstehenden Flyer finden Sie weitere Informationen zu diesem neuen Service. Flyer zum Fundbüro online Sie haben etwas gefunden? Fundsachen können von Ihnen im Bürgerbüro abgegeben werden. Für Fahrräder, die als Fundsache abgegeben werden sollen, ist das Ordnungsamt im Rathaus, Baumstraße 2 zuständig. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Kann der Eigentümer der Fundsache innerhalb von sechs Monaten nicht ermittelt werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache erwerben. Nach Ablauf der Frist werden Sie vom Bürgerbüro angeschrieben Können die Fundsachen einem Eigentümer ausgehändigt werden, steht Ihnen als ehrlichem Finder ein Finderlohn zu. Als Finderlohn erhalten Sie 5% des Wertes des Gegenstandes. Hat das Fundstück einen Wert von mehr als 500 EUR erhalten Sie zusätzlich noch 3% vom Mehrwert. Sie haben etwas verloren? Jedes Jahr werden unzählige Fundsachen im Bürgerbüro von ehrlichen Findern abgegeben. Schlüssel, Brillen, Geldbörsen, Handys, Schirme, Taschen, Jacken, Schmuck, es gibt fast nichts, was nicht schon einmal abgegeben wurde. Kann ein Eigentümer ermittelt werden, wird dieser durch das Bürgerbüro benachrichtigt. Leider können viele Gegenstände den Eigentümern nicht ausgehändigt werden, da dieser nicht ermittelt werden kann. Fragen Sie daher bitte nach, damit wir Ihr Eigentum an Sie zurück geben können. Gebühren für die Aufbewahrung von Fundsachen Bei der Aushändigung einer Fundsache, die im Bürgerbüro aufbewahrt wurde, sind vom Eigentümer oder dem Finder, der Eigentum an der Sache erwirbt, eine Verwahrungsgebühr zu zahlen. Die Höhe der Gebühr wird in § 9 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung geregelt. im Wert bis 25 EUR keine Gebühr im Wert von 26 bis 150 EUR 10,00 EUR im Wert von 151 bis 500 EUR 15,00 EUR im Wert von über 500 bis 1.000 EUR 20,00 EUR im Wert ab 1000 weitere 20 EUR pro angefangene 500 EUR zuzüglich 15 EUR Zuschlag für sperrige Fundsachen
Bürgermailbox der Kreisstadt Euskirchen Die Kreisstadt Euskirchen legt großen Wert auf die Meinung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Hier haben Sie die Möglichkeit, Politik und Verwaltung der Stadt Euskirchen in ihrer Arbeit zu unterstützen. Haben Sie Hinweise oder Anregungen, was in der Stadt verbessert werden könnte? Dann verwenden Sie bitte das untenstehende Formular. Auch konkrete Beschwerden über Missstände, die Ihrer Meinung nach beseitigt werden sollten, können Sie der Stadtverwaltung hier melden. Ihre Mitteilung wird an den jeweils zuständigen Fachbereich weitergeleitet und umgehend beantwortet. Für allgemeine Anfragen an die Verwaltung, z.B. in persönlichen Belangen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)euskirchen.de bzw. den unmittelbaren Ansprechpartner, sofern er Ihnen bekannt ist. Hier finden Sie eine Übersicht über die Ansprechpartner in der Verwaltung. Firma Vorname Name * E-Mail-Adresse * Telefonnummer Fax Straße PLZ Ort Mitteilung * Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung der Kreisstadt Euskirchen. * * Pflichtfeld Abschicken
Erlaubnispflichtige Gewerbe Wenn Sie in Euskirchen eine Gaststätte betreiben wollen, erhalten Sie die Gaststättenerlaubnis bei der Stadtverwaltung. Wenn Sie in Euskirchen Immobilien vermitteln wollen, wird die Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, Baubetreuer, Bauträger usw.) bei der Kreisverwaltung Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen ausgestellt. Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung ist das Ordnungsamt, Frau Kremin, Tel.: 02251/ 15-433, Zimmer c 32. Wenn Sie ein Bewachungsgewerbe ausüben wollen, erhalten Sie die Bewachungserlaubnis bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der Sie mit Wohnanschrift gemeldet sind. Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung für den Bereich Euskirchen ist das Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Wenn Sie ein Handwerk ausüben wollen, müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung in der Stadtverwaltung eine Handwerksrolleneintragung vorlegen. Diese erhalten Sie für den Bereich Euskirchen bei der Handwerkskammer Aachen. Die Anschrift der Handwerkskammer Aachen lautet Sandkaulbach 21, 52062 Aachen. Sie ist unter der Telefonnummer 0241/471-0 zu erreichen. Wenn Sie Versicherungen vermitteln wollen, so ist nach § 34 d Gewerbeordnung eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird durch die Industrie- und Handelskammer erteilt. Informationen hierüber, sowie über die erforderlichen Unterlagen und evtl. Ausnahmen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen. Die Telefonnummer der dortigen Zentrale lautet: 0241 4460-0 , e-mail: info(at)aachen.ihk.de Internet: www.aachen.ihk.de Informationen, welche Unterlagen Sie für die einzelnen Erlaubnisse benötigen, erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Stellen.