Zustiften/Vererben Die Wir für EUch - Bürgerstiftung wurde bei ihrer Gründung 2014 mit einem Kapital von 50.000 Euro durch die Kreissparkasse Euskirchen (49.000 €) und die Kreisstadt Euskirchen (1.000 €) ausgestattet. Seitdem kann das Stiftungsvermögen durch folgende Maßnahmen weiter erhöht werden: Zustiften Als Zustifter der Wir für EUch- Bürgerstiftung erhöht man das Stiftungskapital und leistet einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl in Euskirchen. Die Zustiftung wird nicht „verbraucht“. Dies unterscheidet die Zustiftung von der Spende: Ihr Geld bleibt somit “ewig” in der Stiftung, diese arbeitet mit den Erlösen des Kapitals. Die Erträge werden satzungsgemäß in Projekte investiert. Wenn die Zustiftung den Betrag von 25.000 € überschreitet, kann sie nach Satzung auch in einem Projektbereich der eigenen Wahl eingesetzt werden und sogar den Namen des Zustifters tragen. Ab einem Betrag von 2.500 € nimmt die oder der Zustiftende für fünf Jahre am Stiftungsforum der Wir für EUch – Bürgerstiftung teil. Vererben Sie fragen sich, was aus dem werden soll, was Sie zu Lebzeiten geschaffen haben? Sie möchten, auch über Ihren Tod hinaus, Menschen helfen? Sie möchten, dass Ihr Andenken bewahrt bleibt? Wenn Sie sich eine Erbschaft an die Wir für EUch - Bürgerstiftung vorstellen können, dann möchten wir Sie gerne dabei unterstützen. Durch Ihr Erbe an uns können Sie - über den Tod hinaus - bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung zeigen. Gleichzeitig helfen Sie, die Lebensqualität in Euskirchen nachhaltig zu steigern. Unser gering gehaltener Verwaltungsaufwand, die ehrenamtlich getragenen Gremien und das große Engagement von Freiwilligen in der Bürgerstiftung gewährleisten, dass die Erträge aus dem angelegten Stiftungsvermögen nahezu ungeschmälert in Projekte fließen. Auf diesem Wege sichern Sie das Bestehen und die Arbeit der Bürgerstiftung für die Zukunft. Mit der Vererbung an die Bürgerstiftung können Sie zudem bei einem Betrag über 25.000 € bereits zu Lebenszeiten festlegen, welchem langfristigen Zweck der Stiftungssatzung ihr Vermögen dienen soll. Haben wir Interesse geweckt? Wir stehen Ihnen für ein persönliches unverbindliches Gespräch gerne zur Verfügung. Kontakt : Alfred Jaax, Tel. 02251-14-258, Wir-fuer-EUch(at)euskirchen.de
eID-Karte Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht gleichzeitig im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit sind, kann auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt werden. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis wird es Ihnen ermöglicht, Ihre Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Die eID-Karte ist ausschließlich für diesen Zweck nutzbar und dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument. Für Einwohner, die mit Hauptwohnsitz in Euskirchen gemeldet sind, ist das Bürgerbüro für die Beantragung der eID-Karte zuständig. Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich, da der Antragsteller sich gegenüber der ausgebenden Stelle unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich identifizieren muss. Folgende Unterlagen werden benötigt: aktuell gültiger Nationalpass oder Personenidentifikationskarte Gültigkeit: Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre. Gebühren für die Ausstellung der eID-Karte: 37,00 Euro Ausführliche Informationen zur eID-Karte und ihrer Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie über das Informationsportal des Innenministeriums . Hinweise Die eID-Karten werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die mehrere Wochen betragen kann. Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, erfolgen. Bitte denken Sie daran Ihre alte eID-Karte mitzugeben, da diese eingezogen oder entwertet wird. Eine entsprechende Vollmacht steht als Download zur Verfügung. Neuer Service der Bundesdruckerei Sie haben Ihre PIN (persönliche Identifikationsnummer gesetzt aber vergessen und möchten sich eine neue PIN setzen? Sie haben Ihren Pin-Brief verlegt, wollen aber nun den elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich eine PIN vergeben? Neben der Möglichkeit, diese Vorgänge im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen zu erledigen, haben Sie nun auch die Möglichkeit diese Vorgänge mit Hilfe des neuen PIN-Rücksetzungs- und Aktivierungsdienstes der Bundesdruckerei bequem von zu Hause aus online vorzunehmen. Ausführliche Informationen zu dieser Nutzungsmöglichkeit finden Sie unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de . Bußgeldvorschriften: Gemäß § 24 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 8 Absatz 2 Satz 1 eine Angabe nicht richtig macht entgegen § 12 Absatz 2 einen elektronischen Identitätsnachweis nutzt oder entgegen § 20 Absatz 1 Nummer 3 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet. Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.
Feder e.V. – Forum Ehrenamt der Euskirchener Region „Feder”, das Forum Ehrenamt der Euskirchener Region, hat es sich zum Ziel gesetzt, Bürgerinnen und Bürger über das Ehrenamt zu informieren und für ehrenamtliches Engagement zu begeistern. Das Forum Ehrenamt vermittelt zwischen Vereinen, Verbänden und Initiativen, die ehrenamtlich Mitarbeitende suchen, und zwischen Interessierten, die in den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt, Soziales etc. aktiv werden wollen. Dabei ist es uns wichtig, gemeinsam mit Ihnen zu überlegen, wo und wie Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten effizient und gewinnbringend einsetzen können. Hierbei sind uns Ihre persönlichen Motive oberstes Gebot. Beratung und Information zu allen Fragen des freiwilligen Engagements Vermittlung in eine ehrenamtliche Tätigkeit, die Ihren Wünschen entspricht Unterstützung bei erforderlicher Qualifizierung und Fortbildung Begleitung auch nach der Vermittlung bei Ihrem ehrenamtlichen Engagement. Die Angebote sind kostenlos, überkonfessionell und nicht parteipolitisch gebunden. Feder e.V. – Forum Ehrenamt der Euskirchener Region e.V. Kolpingstr. 17, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/781517 E-Mail: info(at)forum-ehrenamt-eu.de Internet: www.forum-ehrenamt-eu.de