Sondernutzungsgenehmigungen Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus als Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Stadt Euskirchen, die Sie mit diesem Formular beantragen können. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. HIER finden Sie unter 66/3 die erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen sowie den jeweiligen Tarif. Keiner Erlaubnis bedürfen: bauaufsichtlich genehmigte Bauteile, z.B. Gebäudesockel, Fensterbänke, Vordächer, Kellerlichtschächte, Aufzugsschächte für Waren und Mülltonnen in Gehwegen. Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, die nicht mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen sowie Sonnenschutzdächer über Gehwegen ab 2,20 m Höhe und in einem Abstand von mindestens 0,70 m der Gehwegkante. Werbeanlagen, Verkaufseinrichtungen und Warenauslagen, die vorübergehend (tage- und stundenweise) an der Stätte der Leistung ohne feste Verbindung mit einer baulichen Anlage oder dem Boden angebracht oder aufgestellt werden und nicht mehr als 50 cm in den Straßenraum hineinragen. Die Ausschmückung von Straßen- oder Häuserfronten für Feiern, Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zu Pflege des Brauchtums sowie für kirchliche Prozessionen. Erlaubnisfreie Sondernutzungen können eingeschränkt oder untersagt werden, wenn Belange des Straßenbaus oder Belange der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dies erfordern. Ansprechpartner: Frau Heimes & Frau Reibold Fachbereich 4 – Recht, Ordnung Sachgebiet Verkehrsangelegenheiten E-Mail: sondernutzung(at)euskirchen.de Telefon: 02251 14-478 Fax: 02251 1458-478 Zimmer: 013 Altes Rathaus Baumstraße 2 53879 Euskirchen
Mitmachen: Tipps & Links Klimaschutz ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, zu deren Gelingen alle – Politik, Stadtverwaltung, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger – beitragen können und sollen. Auf dieser Seite haben wir daher einige Tipps und weiterführende Links für Sie aufgeführt. Die Folgen des Klimawandels machen nicht an Gemeindegrenzen halt und brauchen daher ein gemeinsames und starkes Engagement für den Klimaschutz. Daher wurde das interkommunale Klimaschutzteam, bestehend aus neun Kommunen und dem Kreis Euskirchen, gegründet. In diesem Gremium werden Maßnahmen und Aktivitäten gebündelt und koordiniert. Ein Flyer mit weiteren Informationen zu den gemeinsamen Klimaschutzaktivitäten steht hier zum Download zur Verfügung: Gemeinsam fürs Klima im Kreis Euskirchen Informations- und Beratungsangebote: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Sanierungstreff Kreis Euskirchen finden regelmäßig Informationsveranstaltungen rund um das Thema Klimaschutz und Energieeinsparungen in den eigenen Vier Wänden und im eigenen Alltag statt. Der Kreis Euskirchen bietet kostenfreie und unabhängige Energieberatungen als 1,5-stündige, individuelle Energieberatung „Am Objekt“ oder auch als Onlinesprechstunde an. Über das Bürgerinfoportal Energieeffizienz können sich die Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt über Bau- und Modernisierungsmaßnahmen informieren, hierzu die verfügbaren Fördergelder finden und sich über deren Beantragung informieren. Photovoltaik: Für das Solarkataster NRW wurde jedes Dach in NRW hinsichtlich seiner Eignung für Photovoltaik und Solarthermie untersucht. Anhand eines Rechenmoduls ist es möglich, die zu erwartenden energetischen und finanziellen Erträge einer Solaranlage individuell für das eigene Hausdach zu berechnen. Die Verbraucherzentrale stellt auf Ihrer Internetseite umfangreiche und aktuelle Informationen zur Planung und Installation von Photovoltaikanlagen zusammen. Fördermöglichkeiten: Das Förder.Navi der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz (NRW.Energy4Climate) stellt Förderungen, die es im Bereich der erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz gibt, übersichtlich zusammen.